Nutzungsrechte und eine angemessene Vergütung

Da das Urheberrecht selbst nicht übertragbar ist, gibt es für den Urheber, in unserem Fall den Fotografen, die Möglichkeit die Nutzung seiner Bilder rechtlich einzuräumen, § 31 Abs. 1 UrhG. Die Vertragsparteien haben hierbei völlige Gestaltungsfreiheit. So kann der Fotograf anderen Personen z.B. das Recht zur ausschließlichen Nutzung übertragen (sog. exklusives Nutzungsrecht), § 31 Abs. 1 Satz 2 UrhG. Hierbei wird der Person nicht nur die Nutzung eingeräumt, sondern auch die Möglichkeit, Dritten die Nutzung zu untersagen (einschließlich dem Urheber selbst!) und auch Schadensersatz zu fordern. Aufgrund der genannten Vertragsfreiheit können jedoch auch Einschränkungen bei der Einräumung vorgenommen werden. So kann beispielsweise die Nutzung, zeitlich, räumlich oder inhaltlich eingeschränkt werden, § 31 Abs. 1 Satz 2 UrhG. In der Praxis wird dies häufig der Fall sein, da der Fotograf zwar die Nutzung für verschiedene Medien (Print, online, etc.) einräumt, jedoch die Nutzung für Inhalte mit z.B. pornografischem oder rechtsradikalem Inhalt ausschließen möchte. Es kommt hierbei völlig auf die Vereinbarungen zwischen Fotograf und Nutzendem an.

Diese völlige Vertragsfreiheit wir jedoch durch einige gesetzliche Grenzen eingeschränkt (dies allerdings zumeist zu Gunsten des Fotografen). In erster Linie wird in § 32 UrhG der Anspruch auf eine angemessene Vergütung festgesetzt. Sollte keine konkrete Vergütung vereinbart sein, so soll sich diese nach der “Angemessenheit” richten. Dies ist wohl ein sehr flexibler Begriff, jedoch wird sich der zu ermittelnde Wert in der Praxis wohl an den in der Branche üblichen Werten orientieren. Gleiches gilt für den (weit häufiger vorkommenden) Fall, dass eine konkrete Vergütung vereinbart wurde. Auch diese Vergütung soll “angemessen” sein. Sinn des Ganzen ist die Stärkung der Position des Fotografen gegenüber “starken” (wohl insbesondere finanzstarken) Vertragspartnern wie Vergütungsgesellschaften, etc. Sollte die nicht vereinbarte Vergütung dem Maßstab der “Angemessenheit” nicht standhalten, also deutlich unter der Grenze der in der Branche üblichen Bezahlung liegen, so statuiert § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG das Recht des Fotografen den Vertrag anzupassen. Ebenfalls sollen gem. § 36 UrhG die Verbände der Fotografen und der Nutzer gemeinsame Regeln über eine angemessene Vergütung erstellen. Die Umsetzung dieser Vorschrift ist bisher, insbesondere im Bereich der Fotografie, nicht weit fortgeschritten. Eine Orientierung über eine angemessene Vergütung bieten jedoch die jährlichen Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), die die üblichen Honorare im Foto-Bereich aufzeigen.

Ebenfalls kann eine Anpassung der Vergütung vom Fot…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Übertragung , Angemessen , Vergütung , Urheber , Praxis , Verbreitung , Urheberschaft , Verwertung , Honorar , Lizenz , Verkauf , Nutzung
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 25. Februar 2010 auf http://www.rechtambild.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

LG Hamburg: Pauschalhonorar an Fotografen deckt nicht alle Nutzungen ab

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 19. Februar 2010 — LG Hamburg, Urteil vom 22.09.2009, Az. 312 O 411/09 §§ 11 S. 2, 32 a, 8 Abs. 3 UrhG; § 307 BGB Das LG Hamburg hat entschied…

Serie: Die Verwertungsrechte des Fotografen – Teil 3: Das Recht zur Ausstellung, Vortragung, Aufführung, Vorführung und der öffent…

Recht am Bild | 11. Februar 2010 — In diesem Artikel sollen die oben genannten Rechte des Fotografen kurz dargestellt werden. Da diese Rechte bzgl. der Fotografie we…

Haftungsregelungen bei Fotografen – ein gefährliches Gebiet

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 7. Dezember 2011 — Heute möchten wir über die Gefahren von Haftungsfreistellungen im Bereich der professionellen Fotografie berichten. Leider ko…

Sind Fotografien von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern zulässig?

netzrecht.org | 11. Februar 2012 — Werden Lichtbilder ohne Einwilligung des Urhebers auf irgendeine Weise verwertet i.S.d. § 15 UrhG, so stellt diese Verwertung o…

Ihr Porträt im Internet - Wer hat die Rechte?

Handakte WebLAWg | 2. Juli 2008 — Wer ein Porträtfoto anfertigen lässt, hat nach § 60 UrhG grundsätzlich das Recht, sich Vervielfältigungen oder Kopien anfertige…

Honorartabellen Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing: Wichtig für Lizenzgebühren und Schadenersatz: Die MFM-Honorartabelle 2009

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 18. Februar 2009 — Das Kürzel „MFM“ begleitet jeden, der mit Honoraren im Foto-Bereich zu tun hat. Denn jedes Jahr stellt die Mittelstandsgemeinsc…

Keine Regelrügefrist von 1 – 3 Tagen! (OLG Jena, Beschluss vom 30.03.2009 – 9 Verg 12/08)

Vergabeblog | 18. August 2009 — Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss der Bieter einen Vergaberechtsverstoß “unverzüglich” rügen. Die Bestimmung lässt jedoch off…

MFM-Bildhonorare 2012

Loseblattsammlung | 25. Februar 2012 — Die aktuelle Ausgabe der MFM-Tabellen ist auf dem Markt. Die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)…

Urheberrechtlicher Schutz von Aktfotos

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 19. Mai 2008 — Nachdem das Landgericht Köln (Urteil vom 20.12.2006, Az.: 28 O 468/06) bereits zu der Nutzung von Bewerbungsfotos auf Internets…

Tv-v Kündigungsfristen: BAG entscheidet Anfang September über § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB

beck-blog | 30. Juni 2010 — Nachdem es dem Gesetzgeber bislang nicht gelungen ist, die notwendigen Folgerungen aus dem "Kücükdeveci"-Urteil des EuGH…

mediafon - Foto-/Bildhonorare - MFM-Empfehlung 2010