Nutzungsrechte an Freier Software (Open-Source)
am 29.02.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Open-Source-Software (OSS) oder Freie Software sind einzelne Anwendungsprogramme oder ganze Betriebssysteme, deren Quellcode veröffentlicht ist und die frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden können. Dies eröffnet vielen Nutzern die hochwillkommene Möglichkeit, komplexe Software lizenzfrei zu nutzen und zu verändern. Das Problem entsteht aber bei der Weitergabe, insbesondere dann, wenn der Quellcode der OSS durch den Nutzer verändert worden ist.
Denn freie Software darf nicht mit Freeware verwechselt werden. Diese ist im allgemeinen Sprachgebrauch die übliche Bezeichnung für Software, die von jedermann unentgeltlich im Objectcode genutzt und - weitgehend - ohne Einschränkungen weiterverbreitet werden darf. Der Quellcode ist jedoch (grundsätzlich) nicht frei zugänglich.
Der folgende Beitrag will darlegen, wann Software als OSS zu qualifizieren ist und welche Chancen und Risiken die Nutzung von OSS mit sich bringt.
I. Opensource Definition
Gemäß der Opensource Definition der Debian Free Software Guidelines (http://debiananwenderhandbuch.de/dfsg.html) wird Software als OSS angesehen, wenn ihre Lizenzbedingungen folgende Kriterien erfüllen:
1. Freie Weitergabe
Die Lizenz darf niemanden in seinem Recht einschränken, die Software als Teil eines Software-Paketes, das Programme unterschiedlichen Ursprungs enthält, zu verschenken oder zu verkaufen. Die Lizenz darf für den Fall eines solchen Verkaufs keine Lizenz- oder sonstigen Gebühren festschreiben.
2. Quellcode
Das Programm muss den Quellcode beinhalten. Die Weitergabe muss sowohl für den Quellcode, als auch für die kompilierte Form zulässig sein. Wenn das Programm in irgendeiner Form ohne Quellcode weitergegeben wird, so muss es eine allgemein bekannte Möglichkeit geben, den Quellcode zum Selbstkostenpreis zu bekommen, vorzugsweise als gebührenfreien Download aus …
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