Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wird bei gewerblich genutzten Fahrzeugen überwiegend verneint bzw. auf die sog. Vorhaltekosten reduziert (so z.B. OLG Hamm, DAR 94, 278). Das OLG Naumburg (1 U 44/07 vom 13.o3.2008) ist hier - durchaus zu Recht - anderer Auffassung:

Auch bei einem Ausfall eines ganz oder nur teilweise gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs kann die entfallene Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn der Eigentümer auf eine wesentlich kostenintensivere Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet.

Aus den Gründen: Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb der Nutzungsausfall bei einem gewerblich genutzten PKW rechtlich anders zu behandeln sein soll als der Nutzungsausfall bei einem privat genutzten PKW. In beiden Fällen ist der Eigentümer auf die ständige Verfügbarkeit des PKW in gleicher Weise und vor allem in gleicher Intensität angewiesen. Mitunter mag die Abhängigkeit von der Verfügbarkeit eines Fahrzeugs bei einer gewerblichen Nutzung sogar erheblich intensiver sein. Die Intensität der Nutzung und die Fühlbarkeit des Nutzungsausfalls sind jedoch der Ausgangspunkt der gewohnheitsrechtlichen Rechtsfortbildung.

ADAJUR-ARCHIV #79526, NJW 2008, 2511

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Themen: Olg Hamm , Naumburg

Erschienen 9. September 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.

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