Nutzung von „Facebook“-Logos und -Marken – so sichern Sie sich vor bösen Überraschungen

Die kleinen blauen Zeichen mit weißem Schriftzug greifen um sich. Facebook-Mitglieder, vor allem Unternehmen, weisen immer öfter zu Werbezwecken darauf hin, dass sie auf Facebook vertreten sind. Facebook-Logos tauchen dabei online (z.B. auf der eigenen Unternehmens-Website) und immer öfter auch offline auf (z.B. in Broschüren und auf Plakaten). Hält sich der Verwender dabei aber nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder an die Facebook-Richtlinien, drohen bei einem Verstoß kostspielige Abmahnungen und der Ausschluss aus der Social Community...

1. Rechtlicher Hintergrund

Facebook hat großes Interesse an der Verbreitung seiner Logos. Dies ist schließlich kostenlose Werbung für Facebook und lockt noch mehr User auf die Plattform. Gleichzeitig will das US-Unternehmen eine unkontrollierte Verbreitung verhindern, die seine Interessen beeinträchtigen könnte. Das Markenrecht gibt dem Unternehmen juristische Möglichkeiten an die Hand, gegen Rechtsverletzungen vorzugehen und Unterlassung und Schadensersatz zu verlangen. Das kann für den unberechtigten Verwender der Marke Facebook teuer werden. In seinen Nutzungsbedingungen (dort Ziffer 5.6), die jedes Mitglied bei der Anmeldung akzeptieren muss, stellt Facebook klar:

„Du wirst unsere Urheberrechte und Markenzeichen (einschließlich Facebook, die Facebook- und F-Logos, FB, Face, Poke, Wall und 32665) oder andere ähnliche und daher leicht zu verwechselnde Zeichen nicht ohne unsere schriftliche Erlaubnis verwenden.“

Zum Teil erlaubt Facebook, dass z.B. Facebook-Logos genutzt werden dürfen, ohne dass eine gesonderte Genehmigungsanfrage gestellt werden muss. Die Erlaubnis gilt allerdings nur bei Einhaltung der von Facebook selbst aufgestellten Regeln. Diese von Facebook aufgestellten Regeln decken sich zum Teil mit den gesetzlichen Regelungen, gehen aber zum Teil auch darüber hinaus.

2. Die Facebook-Richtlinien

Diese Regeln finden sich unter https://www.Facebook.com/brandpermissions/index.php. In diesem so genannten „Bereich für Markengenehmigungen“ stellt Facebook seine Nutzungs-Richtlinien dar. Genannt sind dort vier Bereiche: • Bezugnahme auf Facebook Für Fälle, in denen das Facebook-Mitglied eigene Produkte und Dienstleistungen in Texten bewerben will und dabei auf Facebook Bezug genommen werden soll, stellt Facebook eigene Regeln auf. • Facebook-Logos und Marken Als Faustregel gilt nach den Facebook-Richtlinien:

für das Logo mit dem ausgeschriebenen Schriftzug („Facebook“ weiß auf blauem Hintergrund): Nutzung nur mit vorheriger Genehmigung; für das „f“-Logo („f“ weiß auf blauem Hintergrund): unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar; für den “Gefällt-mir”-Button: unter Einhaltung der von Facebook aufgestellten Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung nutzbar.

Es muss aber immer genau geprüft werden, ob alle Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt si…

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Themen: Logos , Facebook
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 19. Dezember 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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