Nutzung des Internets durch Arbeitnehmer
am 21.01.2008 von http://www.gssr.de/lawblog/Auch wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer zeitlich intensiven Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten.Mit einer Entscheidung vom 7.7.2005 (2 AZR 581/04) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die unerlaubte private Nutzung des Internets je nach Umfang und Art der Nutzung selbst eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Dies solle insbesondere dann gelten, wenn der Arbeitnehmer auf Seiten mit pornographischen Inhalt zugegriffen hat.Diese scheinbar strenge Entscheidung des BAG sollte nicht dahingehend missverstanden werden, dass die unerlaubte Internetnutzung stets eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Schließlich hat das BAG auch darauf hingewiesen, dass die Frage nach der Wirksamkeit einer solchen Kündigung stets eine Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalles erfordert. Hierbei sei zu berücksichtigen, in welchem Umfang die private Nutzung stattfand, in welchem Maße die Arbeitsleistung hierunter litt, welche Kosten verursacht wurden und ob der Arbeitgeber durch den Aufruf pornographischer Seiten einen Imageschaden befürchten muss. Eine möglicherweise lange Beschäftigungsdauer und der Umstand, dass ein klares Verbot der privaten Nutzung nicht geregelt war, kann zunächst eine Abmahnung erforderlich machen.Tipps für den Arbeitgeber:Bereits im Arbeitsvertrag oder in einer Dienstanweisung sollte der Nutzungsumfang des Internets klar geregelt werden. Verstöße sollten frühzeitig ab- bzw. ermahnt werden, um den Mitarbeiter auf …
BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Das gilt …
Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung
andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Da…
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitnehmer, wenn es keine Regelung im Betrieb gibt?
JuracityBlog / Obwohl viele Arbeitgeber mittlerweile dazu übergegangen sind, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich zu regeln (blog.juracity berichtete), gibt es nach wie vor Betriebe, in denen keine ausdrückliche Regelung zur Inter…
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt und wo sind die Grenzen?
JuracityBlog / Der Umstand, dass mittlerweile die meisten Arbeitsplätze mit einem Internetanschluss ausgestattet sind, führt zu der grundsätzlichen Frage: Darf der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Internet für private Zwecke nutzen?…
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
kielanwalt.de / Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2005 (Az.: 2 AZR 581/04): Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit…
BAG: Wieder einmal Kündigung wegen Interet-Surfens während der Arbeitszeit
arbeitsrechtblog / In seinem heutigen Urteil in der Sache 2 AZR 200/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal mit der Frage der Rechtfertigung einer Kündigung wegen Internet-Surfens während der Arbeitszeit befasst und dazu ausgeführt:Eine Kündigung a…
Kündigung wegen Internet- und Computernutzung
Law-Blog / In der Rechtsprechung taucht immer wieder die Frage auf, ob die Privatnutzung des zur dienstlichen Nutzung überlassenen Computers und des Internets einen Kündigungsgrund darstellen kann. Soweit die Privatnutzung vom Arbeitgeber ausdrü…
