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Nutzloser Haftungsausschluss für Web-Links

am 23.09.2005 von http://www.ra-blog.de

Der Spiegel berichtete gestern über “Das Märchen vom Disclaimer“, das allgegenwärtige Distanzieren von Inhalten fremder Webseiten, auf die man verlinkt hat (gefunden bei Muepe und Unternehmensjurist).
Das vielzitierte Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 (312 O 85/98), nach dem sich derjenige, der auf freme Inhalte verlinkt, deren evtl. rechtswidrige Inhalte zueigen macht, wenn er sich nicht ausdrücklich davon distanziert, hat dazu geführt, dass nahezu jeder Seitenbetreiber jegliche Haftung pauschal ausschließt. Das geht natürlich nicht. Die Haftung ausschließen, damit man Links auf zweifelhafte Inhalte setzen kann.

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Lorenz Meyer am 03.02.2008 um 20:13 Uhr:

Wir vom Sheng-Fui-Blog haben das Problem auf unsere Weise gelöst und haben mit Bezug auf das weitgehend unbekannte Urteil vom Landgericht Offenbach einen neuen Disclaimer geschaffen, der gerne übernommen werden darf.

http://www.sheng-fui.de/allgemein/rechtlich-einwandfreie-distanzierung-von-links/

Viele Grüße, Lorenz Meyer (www.sheng-fui.de)

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