Nutzloser Haftungsausschluss für Web-Links
am 23.09.2005 von http://www.ra-blog.de
Der Spiegel berichtete gestern über “Das Märchen vom Disclaimer“, das allgegenwärtige Distanzieren von Inhalten fremder Webseiten, auf die man verlinkt hat (gefunden bei Muepe und Unternehmensjurist).
Das vielzitierte Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 (312 O 85/98), nach dem sich derjenige, der auf freme Inhalte verlinkt, deren evtl. rechtswidrige Inhalte zueigen macht, wenn er sich nicht ausdrücklich davon distanziert, hat dazu geführt, dass nahezu jeder Seitenbetreiber jegliche Haftung pauschal ausschließt. Das geht natürlich nicht. Die Haftung ausschließen, damit man Links auf zweifelhafte Inhalte setzen kann.
Wir vom Sheng-Fui-Blog haben das Problem auf unsere Weise gelöst und haben mit Bezug auf das weitgehend unbekannte Urteil vom Landgericht Offenbach einen neuen Disclaimer geschaffen, der gerne übernommen werden darf.
http://www.sheng-fui.de/allgemein/rechtlich-einwandfreie-distanzierung-von-links/
Viele Grüße, Lorenz Meyer (www.sheng-fui.de)
Haftungsausschluss für Links
JURAAA!DE / Dass das Anbringen eines “Disclaimers” mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 1998 grundsätzlich nicht die Haftung des Websitebetreibers für evtl. rechtswidrige Inhalte auf von ihm verlinkten Seiten ausschließt, dürfte…
Haftung für Links
RA-Blog / Jeder weiß, dass ein Haftungsausschluss für Links auf andere Seiten nutzlos ist. Nein, natürlich weiß das nicht jeder. Eine Kreispolizeibehörde im Westen distanziert sich noch: Ablehnungshinweis Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das LG Hamburg…
LG Berlin: Haftungsausschluss
muepe.de | weblog peter müller / Das LG Berlin hatte einen Fall zu entscheiden (Urteil v. 14.06.05 - 16 O 229/05), in dem es in der Sache um Vervielfaltigungs- und Verbreitungsrechte an den Liedern der Gruppe „Einstürzende Neubauten ging. Der Beklagte hatte versucht, sich mittels…
Haftungsausschluss des StudiVZ
Juristisches bei unfehlbar.net / An sich sollte mittlerweile allgemein bekannt sein, dass der häufig verwendete Disclaimer, in dem auf das berühmte Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg (312 O 85/98 vom 12.05.1998) verwiesen wird, völliger Unsinn von begrenztem Nutzen ist. Die Beg…
Haftung für Links
Obiter Dictum / Eine der umstrittensten rechtlichen Problematiken im Internet dürfte die Haftung für Links darstellen. Auf vielen Webseiten sind deshalb sogenannte Disclaimer zu lesen: Textbausteine, die darauf hinweisen, daß trotz sorgfältiger Prüfung der Link…
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mepHisto-bLAWg / …im Norden der Republik: Diesen “Wichtigen Hinweis für Hyperlinks” kennt man ja leider inzwischen zur Genüge: “Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - Haftung für Links - hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden…
» Unternehmensjurist.de: Disclaimer für Links und E-Mails
» Das Märchen vom Disclaimer - muepe.de | weblog peter müller
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