Nutzlose Arbeitsjuristen: Apple, Foxconn und das Gebot “Töte Dich nicht” - nothing could be more standard…

(Authentisch amerikanische Arbeitsvertragsphilosophie)

Die Meldungen der vergangenen zwei Wochen sind hinlänglich bekannt: Eine Selbstmordwelle erschütterte das chinesische Unternehme Foxconn, schnell wurde die Erklärung Allgemeingut, dass die sklavenartigen Bedingungen, die in den Fabriken angeblich herrschten, die Ursache seien. Das erinnerte uns zunächst nur an France Telecom - dort hatte vor einem halben Jahr eine Selbstmordwelle für Erschütterungen gesorgt, obwohl die Definitionen von Sklavenarbeit in Frankreich (keine echten Aufgaben mehr bei vollem Gehalt) und China (80 Stunden Arbeit in der Woche, Schläge und Kommunikationsverbot) traditionell - in Nuancen jedenfalls - differieren. Einen Kommentar aus arbeitsrechtlicher Sicht fordert das nicht gerade heraus, alles war gesagt.

Die Zustände scheinen übrigens gar nicht so schlimm zu sein, die Fabriken liegen weit über den Standards der Konkurrenz, und reden darf man anscheinend auch miteinander (so jedenfalls DIE WELT). Die Ursachen sind in Wahrheit recht kompliziert, hängen mit Migrationsproblemen innerhalb des Riesenreichs “Volksrepublik China” zusammen - deshalb ist die Sache aus den Schlagzeilen gekommen.

Was aber Spiegel Online zur Gestaltung der Arbeitsverträge berichtet, ist schon eine Art Goldene Himbeere für die nutzloseste juristische Idee seit Jahren wert. Die Mitarbeiter musste nach den ersten Selbstmorden eine schriftliche Zusatzvereinbarung unterzeichnen, sich künftig bitte nicht mehr umzubringen. Super Idee! Und ganz ohne Druck, nur mit juristischen Mitteln, ist das Problem gelöst! Wer sich tötet, fliegt raus. Leider verletzte ein Unbelehrbarer wohl noch am selben Tag die neue Vertragspflicht. Durch Rausflug (aus dem Fenster).

Man darf sich also fragen: Haben chinesische Arbeitsrechtler sie noch alle auf dem Christbaum?

Aber ja! Die Fabriken werden von einem bekannten taiwanesischen Unternehmen kontrolliert. Die Taiwanesen wiederum sind für ihre amerikanische Orientierung bekannt, jedenfalls, wenn sie juristisch die Weltmärkte betreten. Viele taiwanesische Juristen haben ihre Ausbildung in den USA genossen - in Taiwan und China greift die US-Anwaltskrake aus diesem Grund genauso um sich wie in Deutschland. Wir können uns auch schon nicht mehr an Zeiten erinnern, als man kleine GmbHs nicht mit 150-seitigen Verträgen (inländisch) veräußern musste, die vor ‘Reps an Warrants’ (Representations and Warranties, lauter kleine Garantiezusagen) nur so strotzen, aber wichtige Dinge leider nicht regeln. Schön war es z.B., eine deutsche Großkanzlei im US-Auftrag davon zu überzeugen, dass eine GmbH nicht nur im konkreten Fall nich…

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Themen: Schlagzeilen , Selbstmord , China , Apple , Taiwan , France Telecom , Großkanzlei , Foxconn , Alltag IM Arbeitsrecht , Amerikanische Anwälte

Erschienen 31. Mai 2010 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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