Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht
am 07.11.2007 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Seit heute können Beschaffer auch auf die Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag zurückgreifen. Diese sind nicht in die bisherigen Nutzerhinweise zu den EVB-IT integriert, sondern in einem eigenen Dokument veröffentlicht.
Die Hinweise gliedern sich in drei Teile:
In einem ersten Teil werden allgemeine Erläuterungen, z. B. zum Anwendungsbereich, zu Aufbau und Struktur des Vertrages sowie zum neuen Haftungskonzept gegeben.
Der zweite Teil der Hinweise versteht sich als Ausfüllhilfe zum Vertragsformular und ist vor allem an den Beschaffer gerichtet. Als weitere Unterstützung steht auch ein bereits ausgefüllter …
Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit BVB und EVB-IT
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Einkauf von IT-Produkten durch die öffentliche Hand ist nicht nur aus technischen sondern auch aus rechtlichen Gründen sehr anspruchsvoll. Die rechtliche Herausforderung liegt darin, dass die Grundsätze der bestehenden Rechtsordnu…
IT-Recht-Kanzlei meldet erste Aktualisierung des Handbuchs für die IT-Beschaffung im Handel
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Mit dieser Aktualisierung wird der im August letzten Jahres veröffentlichte EVB-IT Systemvertrag in Abschnitt D kommentiert. Auf der Grundlage dieses Vertrages können die Beschaffer nunmehr, mit nur einem Vertragsmuster und unter Einbe…
Aufsatz bei JurPC
Tingeltangel Blog / Der erste Teil meines Aufsatzes zum Semantic Web für Juristen ist heute bei JurPC erschienen. Zur Begleitung sei nochmals auf die begleitenden Seiten im JuraWiki hingewiesen, die in Kürze noch für die Teile 2 und 3 vorbereitet werden. Auf den Sei…
Kein Zwang zur Softwarehinterlegung (Software-Escrow) bei öffentlichen Aufträgen!
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / In den letzten Tagen wurden von verschiedenen Stellen außerhalb der öffentlichen Hand Newsletter verbreitet, die zum Inhalt haben, dass Software-Anbieter, die künftig in den Genuss öffentlicher Aufträge kommen wollen, ab sofort den…
Verwendung der Daten zu Vertragszwecken (Teil 1)
Handakte WebLAWg / Einen besonderen Raum nimmt bei Gewinnspielen der Bereich des Datenschutzes ein. Denn viele Gewinnspiele werden aus dem einzigen Grund veranstaltet, Adressdaten zu sammeln und diese gewinnbringend an Dritte, insbesondere Werbefirmen, weiterzuveräuß…
Berliner Allgemeine Verfügung zur Umsetzung des § 31a BtMG
Lichtenrader Notizen / Die Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Senatsverwaltungen für Justiz, für Inneres sowie für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung des § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes vom 19. Mai 2005 wurde am 03.03.2006 auf den Seiten…
