Nur verringerte Einigungsgebühr bei Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich
Wird in einem gerichtlichen Verfahren eine Einigung nicht nur über die anhängigen Gegenstände, sondern auch über nicht anhängige Gegenstände getroffen, entsteht bei diesem Mehrvergleich für die nicht anhängigen Gegenstände die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG mit dem Satz von 1,5. Nach dem LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Mai 2009, 5 TA 97/09 fällt jedoch die Einigungsgebühr bei den Gegenständen des Mehrvergleichs ebenfalls nur mit dem reduzierten Satz von 1,0 nach Nr. 1003 VV RVG ein, wenn die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf dem Mehrvergleich beantragt wird. Auch wenn Prozesskostenhilfe im laufenden Verfahren für die vergleichsweise Regelung zuvor nicht förmlich gestellter Anträge beantragt werde, werde das Arbeitsgericht in Anspruch genommen. Das Gericht sei insoweit nicht lediglich Be…
» Vollständiger ArtikelThemen: Regelung , Pfalz , VV Rvg , Vergütungs- Und Kostenrecht , Einigungsgebühr , Mehrvergleich , Prozesskostenhilfe Für Mehrvergleich
Erschienen 27. Juni 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.
Nur reduzierte Einigungsgebühr bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich
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Prozesskostenhilfe für den Vergleichsmehrwert rechtzeitig beantragen
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Kein Verlass auf die Annahme einer stillschweigenden Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
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Reduzierung der Einigungsgebühr schon bei PKH-Antrag für Mehrvergleich ?
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Keine Prozesskostenhilfe für den Erben trotz pflichtwidrig verzögerter Verbescheidung durch das Gericht
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Kein Verlass auf die Annahme eines konkludent gestellten Prozesskostenhilfeantrags!
beck-blog | 26. Dezember 2009 — Das LAG Baden-Württemberg hat sich im Beschluss vom 26.11.2009, - 21 Ta 10/09 - ,mit der Frage befasst, ob ein konkludent ges…
Olg Koblenz Erbengemeinschaft: Versagung von Prozesskostenhilfe wegen sittenwidriger Armut?
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer | 10. Januar 2011 — In seinem Verfahren 2 W 383/10 hatte das OLG Koblenz über den Prozesskostenhilfeantrag einer mittellosen Miterbin zu entscheide…

