Nur Schweigen hilft!

Wieder einmal hat der BGH entschieden, dass nur ein vollständiges Schweigen vor nachteiligen Konsequenzen schützen kann.

In seiner Entscheidung vom 08. Juni 2011 – 4 Str 151/11 – wurde bereits die Angabe des Beschuldigten gegenüber der Polizei:

Ich sage nur eins: Er hat es verdient! Sonst sage ich nichts ohne meinen Anwalt

nachteilig für den Beschuldigten im Gerichtsverfahren verwertet. Durch diese Äußerung lag nach Auffassung des BGH kein vollständiges Schweigen vor, sonder…

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Themen: Berlin , Rechtsanwälte , Schweigerecht , Sage

Erschienen 8. Juli 2011 auf http://www.strafrechtsblogger.de.

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