Prozesskostenhilfe für den Vergleichsmehrwert rechtzeitig beantragen
beck-blog | 31. März 2012 — Nach Ende der Instanz kann Prozesskostenhilfe nicht mehr rückwirkend beantragt werden. Wie ist es aber, wenn der Rechtsstreit d…
Die vergütungsrechtliche Behandlung eines Vergleichsmehrwerts ist insbesondere dann nicht unproblematisch, wenn beantragt werden muss, die bewilligte Prozesskostenhilfe auch auf den Vergleichsmehrwert zu erstrecken. Nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg – Beschluss vom 07.09.2010 - 5 Ta 132/10 - entsteht – anders als ohne Prozesskostenhilfeantrag – für die beteiligten Anwälte hinsichtlich der nicht anhängigen Gegenstände nur eine 1,0 Einigungsgebühr, weil allein schon bereits aufgrund des Antrags, dass die Prozesskostenhilfe auf die im Vergleich abzuhandelnden, nicht anhängigen Gegenstände auszudehnen ist, ein gerichtliches Verfahren anhängig gemacht worden sei. Die zweite Alternative in Abs. 1 Satz 1 der Anmerkung zum Vergütungstatbestand Nr. 1003 VV RVG (Beantragung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Protokollierung eines Vergleichs) soll nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg nur für solche Fallgestaltungen gelten, in denen das Gericht lediglich für die Protokollierung eines bereits vollständig ausgehandelten Vergleichs in Anspruch genommen wird. Eine eindeutige Grundlage für diese Differenzierung lässt sich jedoch meiner Auffassung nach dem Gesetz nicht entnehmen. Auch wird mit der vom LAG Baden-Württemberg vertretenen Rechtsauffassung der Wille des Gesetzgebers konterkariert, durch die Einbeziehungen nicht anhängiger Gegenstände in einem Vergleich prozessökonomisches und Justizressourcen sparend…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. November 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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Rechtslupe | 20. März 2012 — Prozesskostenhilfe für einen Vergleichsmehrwert kann nur bewilligt werden, wenn die protokollierte Vereinbarung einen Vergleich…