Nur wer einen Briefumschlag öffnet, kann auch lesen, was man ihm so schreibt

Nachdem nunmehr einige Jahre ins Land gegangen sind, möchte ich diese wahre Anekdote einem größerem Kreise öffentlich machen. Ein Mandant hatte aus irgendwelchen Gründen einen Narren an mir gefressen und beehrte mich häufiger mit recht skurilen Mandaten. Wie üblich erschien er eines Tages ohne Voranmeldung in der Kanzlei und begehrte mich zu sprechen. Da ich es einrichten konnte, habe ich mir etwas Zeit für ihn genommen. In seiner typischen, wirren Art versuchte er mir auch noch stotternd zu erklären, dass er sich von einer Versicherung verfolgt fühle. Er habe auf eine Beitragsforderung dort doch bereits mitgeteilt, dass er die Versicherung nicht mehr benötige (oder so ähnlich, es ist tatsächlich schon Jahre her). Obwohl aus seiner Sicht doch alles gesagt sei, wage es die Versicherung ihn mit weiteren Schreiben zu belästigen. Er zieht dabei einen noch verschlossenen Briefumschlag heraus und präsentiert mir stolz sein Beweisstück A. Im ersten Semester habe ich gelernt, dass eine Willenserklärung bereits dann als zugegangen gilt, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass die Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestanden hat. Einen verschlossenen Brief also nicht zu öffnen, ist selten eine…

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Themen: Luft , Schlage

Erschienen 19. Januar 2012 auf http://philorama.blogspot.com.

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