Nun wirds pervers: Kündigung wegen 0,014 Cent

Also dieser Fall ist - ich bitte um Nachsicht für die deutliche Wortwahl - schlichtweg pervers. Manchmal bereue ich es ja wirklich, kein Anwalt mehr zu sein (obwohl ich mich bei meiner neuen Tätigkeit eigentlich ja viel wohler fühle). Diesen gekündigten Arbeitnehmer hätte ich trotzdem liebend gerne vertreten.Worum geht es? Einem Arbeitnehmer aus Oberhausen wurde fristlos gekündigt, weil er "auf Arbeit" sein privates Mobiltelefon (Handy) aufgeladen hatte. Nicht etwa die Prepaidkarte auf Kosten des Arbeitgebers. Nein, den Akku! Laut Sachverständigem belief sich der "Schaden" dabei auf 0,014 Cent. Das ist leider kein Scherz sondern todernst. Der Arbeitgeber wertete dies als Straftat - vermutlich als solche nach § 248c Strafgesetzbuch. Die Vorschrift hier mal im Auszug:"§ 248c Entziehung elektrischer Energie(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar. ..."Abgesehen von allen strafrechtlichen Bedenken, ob dieser Tatbestand hier erfüllt ist, ist der Kündigungssachverhalt geradezu grotesk.Es sprengt beim besten Willen mein Vorstellungsvermögen, …

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Themen: Job , Ferne , Arbeitnehmer , Oberhausen

Erschienen 2. August 2009 auf http://www.arbeitsrechtblog.de.

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