NÖTIGUNG IM INTERNET

Auch im Internet ist eine Nötigung möglich. Jedenfalls nach Auffassung des Amtgerichts Frankfurt /Main, berichtet Volker Weber auf heise online. In einer angekündigten und als “Demonstration” beim Ordnungsamt angemeldeten Besuchswelle auf der Homepage der Lufthansa wollten Aktivisten im Jahr 2001 dagegen protestieren, dass die Fluggesellschaft an der Abschiebung ausländischer Flüchtlinge verdient.

Das Gericht sah in der Aktion die “Drohung mit einem empfindlichen Übel”, so dass die Organisatoren zu einer Nötigung im Sinne von § 240 Strafgesetzbuch angestiftet hätten.

Dass der Aufruf zu einer DOS-Attacke ein empfindliches Übel sein kann, lässt sich kaum wegdiskutieren. Abgesehen von der interessanten Frage des Verbotsirrtums - sein Anwalt hatte dem Angeklagten vorher gesagt, er begehe “nur” eine Ordnungswidrigkeit - wird man hier allenfalls über die Verweflichkeitsklausel aus der Sache rauskommen:

Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Problem: Die Demo als solche war eigentlich keine. Denn der uninformierte Besuche…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Lufthansa , Demonstration , Nötigung IM Internet

Erschienen 2. Juli 2005 auf http://www.lawblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Nötigung IM Internet:

Versammlungsfreiheit im Internet?

LAWgical | 31. März 2005 — Anlässlich eines Verfahrens um die "Online-Blockade" der Website der Lufthasa stellt sich der Justiz die Frage eines Deminstrat…

OLG Frankfurt: Aufruf zum Blockieren der Lufthansa-Homepage nicht strafbar

strafblog | 3. Juni 2006 — Das Frankfurter Oberlandesgericht hat im Revisionsverfahren die Verurteilung eines Abschiebungsgegners aufgehoben, der im Jahr 200…

“Online-Demo”

Handakte WebLAWg | 15. August 2005 — Im Jahr 2001 war der Angeklagte Inhaber der Internet-Domains „libertad.de“ und „sooderso.de“. Am 07.03.2001 rief der Angeklagte…

OLG Frankfurt: Online-Demonstration ist keine Gewalt

advobLAWg | 1. Juni 2006 — Heise Online: Fast ein Jahr, nachdem das Amtsgericht Frankfurt den Initiator einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa zu e…

Freispruch für Online-Demonstrant

LAWgical | 2. Juni 2006 — Der 1. Strafsenat des OLG Frankfurt/Main hat die Verurteilung eines Mannes aufgehoben, der im Jahre 2001 dazu aufgerufen hatte,…

“Online Demo” nicht strafbar

BERLIN BLAWG | 1. Juni 2006 — Das Frankfurter Oberlandesgericht hat entschieden, daß die Initatoren einer versuchten Webseitensperre der Domains der Lufthansa A…

Mausklick als Nötigung

mindermeinung.de | 13. Juli 2005 — Von spiegel.de. Die Betreiber der Website libertad.de hatten im Jahr 2001 eine interessante Form gefunden, um dagegen zu protestie…

Grundrechte im Internetzeitalter

Aktenvermerk | 5. Juli 2005 — http://www.heise.de/newsticker/meldung/61327 Der erste “Online-Demonstrant” Deutschlands ist gar keiner. Das entschied die Fr…

"Online-Demonstrationen" nicht strafbar

Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge | 2. Juni 2006 — Die online-Ausgabe der Süddeutschen berichtet über eine Demo der besonderen Art und was unser Rechtssystem daraus macht: "Aus Pr…

Gericht: DDoS-Attacken sind strafbar

LawBlog | 13. Juni 2011 — In letzter Zeit traf es Kreditkartenfirmen, das BKA, die GVU und die spanische Polizei. Ihre Webseiten waren einige Zeit nicht …

heise online - Angeklagter im Prozess um Online-Blockade der Lufthansa verurteilt