NÖTIGUNG IM INTERNET
am 02.07.2005 von http://www.lawblog.de
Auch im Internet ist eine Nötigung möglich. Jedenfalls nach Auffassung des Amtgerichts Frankfurt /Main, berichtet Volker Weber auf heise online. In einer angekündigten und als “Demonstration” beim Ordnungsamt angemeldeten Besuchswelle auf der Homepage der Lufthansa wollten Aktivisten im Jahr 2001 dagegen protestieren, dass die Fluggesellschaft an der Abschiebung ausländischer Flüchtlinge verdient.
Das Gericht sah in der Aktion die “Drohung mit einem empfindlichen Übel”, so dass die Organisatoren zu einer Nötigung im Sinne von § 240 Strafgesetzbuch angestiftet hätten.
Dass der Aufruf zu einer DOS-Attacke ein empfindliches Übel sein kann, lässt sich kaum wegdiskutieren. Abgesehen von der interessanten Frage des Verbotsirrtums - sein Anwalt hatte dem Angeklagten vorher gesagt, er begehe “nur” eine Ordnungswidrigkeit - wird man hier allenfalls über die Verweflichkeitsklausel aus der Sache rauskommen:
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Problem: Die Demo als solche war eigentlich keine. Denn der uninformierte Besucher …
Versammlungsfreiheit im Internet?
LAWgical / Anlässlich eines Verfahrens um die Online-Blockade der Website der Lufthasa stellt sich der Justiz die Frage eines Deminstrationsrechts im Internet. Hintergrund des Strafverfahrens, für das das AG Frankfurt jetzt den 14. Juni 2005 als Prozesstermi…
Mausklick als Nötigung
mindermeinung.de / Von spiegel.de. Die Betreiber der Website libertad.de hatten im Jahr 2001 eine interessante Form gefunden, um dagegen zu protestieren, dass die Lufthansa Abschiebeflüge vornimmt. Dazu sollte am Tage der Lufthansa-Hauptversammlung massenhaft die URL…
Freispruch für Online-Demonstrant
LAWgical / Der 1. Strafsenat des OLG Frankfurt/Main hat die Verurteilung eines Mannes aufgehoben, der im Jahre 2001 dazu aufgerufen hatte, die Website der Lufthansa durch massenhafte Seitenaufrufe lahmzulegen. Hintergrund für die Aktion war die Beteiligung des…
Grundrechte im Internetzeitalter
Aktenvermerk / http://www.heise.de/newsticker/meldung/61327 Der erste “Online-Demonstrant” Deutschlands ist gar keiner. Das entschied die Frankfurter Amtsrichterin Bettina Wild im Prozess gegen ein Mitglied der Flüchtlingsinitiative Libertad am…
OLG Frankfurt: Aufruf zum Blockieren der Lufthansa-Homepage nicht strafbar
strafblog / Das Frankfurter Oberlandesgericht hat im Revisionsverfahren die Verurteilung eines Abschiebungsgegners aufgehoben, der im Jahr 2001 im Internet einen Aufruf veröffentlicht hatte, wonach Gleichgesinnte die Lufthansa-Homepage durch massenhaftes Aufruf…
AG Frankfurt: Online-Blockade gegen Lufthansa ist Nötigung
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