NRW: Verbesserungsversuch im 2. Staatsexamen
am 01.06.2006 von Vertretbar Weblawg
Nach einer Meldung bei beck-aktuell beabsichtigt das Land NRW, auch im zweiten Staatsexamen einen Verbesserungsversuch nach dem Modell des “Freischuss” im ersten Staatsexamen einzuführen. Wer mit dem Ergebnis im bestandenen ersten Versuch nicht zufrieden ist, soll - auf eigene Kosten, das ist nur gerecht - noch einmal randürfen - die Kollegen von … jurabilis! sprechen zutreffend von Neues, neues Glück.
Für die Unzufriedenen unter den Bestehern macht das sicherlich Sinn, denn der Freischuss ist hilfreich für diejenigen, die im Examen einfach Pech hatten (es reicht eine schlechte Woche) oder aus psychischen Gründen (bringen wir es mal auf den Punkt: es geht darum, einer Stresssituation und dem emotionalen Druck nicht gewachsen zu sein) nicht in der Lage waren, ihr vorhandenes Wissen und Können dem Prüfer zu präsentieren.
Die Kehrseite der Medaille ist, dass man - ggf. nach zwei Verbesserungsversuchen, einem in der ersten und einem in der zweiten juristischen Staatsprüfung - nicht jünger in den Arbeitsmarkt kommt, sondern noch einmal gut anderthalb bis zwei Jahre älter ist (wenn man nicht wie ich ohnehin einige Jahre vertrödelt hat). Angesichts des im internationalen Vergleich ohnehin hohen Alters deutscher Juristen mit “Markttauglichkeit” ein nicht zu unterschätzender Faktor, zumal wenn nachher oder mittendrin noch Promotion (ein bis zwei Jahre) und/oder LL.M. (ein Jahr) vorgesehen sind.
Ob potentielle Arbeitgeber (wofür sonst macht man den Verbesserungsversuch?) das stets zu schätzen wissen, weiß ich nicht, mag sein, mag nicht sein. Letztlich ergibt sich aber aus dem Verbesserungsversuch nichts anderes, als dass man nicht in der Lage ist, punktgenau in einer emotionalen …
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