Nach Love-Parade-Katastrophe Ermittlungen gegen 16 Personen
Reuters | 18. Januar 2011 — Düsseldorf (Reuters) - Knapp sechs Monate nach der Katastrophe bei der Love-Parade in Duisburg mit 21 Toten ermittelt die Sta…
Düsseldorf (Reuters) - Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will als Konsequenz aus der Katastrophe bei der Love-Parade mit Gesetzesänderungen für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen sorgen.
Die Standards für private Sicherheitsunternehmen müssten über das Gewerberecht verbessert werden, sagte Innenminister Ralf Jäger am Dienstag in Düsseldorf. "Deshalb ist eine verbindliche und anspruchsvolle Zertifizierung der Unternehmen erforderlich", forderte der SPD-Politiker. Zudem müsse es eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Großveranstaltungen geben. "Sie muss deutlich über der Versicherungssumme von 7,5 Millionen Euro liegen, die für die Love-Parade in Duisburg vereinbart war.
"Das Innenministerium will bei Planung, Genehmigung und Durchführung zu bundesweit einheitlichen und verbindlichen Vorgaben kommen", sagte Jäger. Er kündigte an, seine Vorschläge im November bei der Innenministerkonferenz einzubringen. Sollte zuvor eine Verständigung erreicht werden, könne es bereits dann einen Beschluss geben. "Ich halte es ebenso für erforderlich, dass sich die Polizeien des Bundes und der Länder noch intensiver als bisher mit den Gefahren beschäftigen, die bei Massen- und Großveranstaltungen auftreten können."
Am 24. Juli war es bei der Love-Parade in Duisburg zu einer Massenpanik gekommen, bei der 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt wurden. Die Stadt Duisburg, der Veranstalter und die Polizei schieben sich seitdem die Verantwortung gegenseitig zu. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Jäger wies darauf hin, dass bis zu einer endgültigen rechtskräftigen Entscheidung durch ein Gericht Jahre vergehen könnten.
Für Nordrhein-Westfalen gilt nach seinen Worten ab sofort, dass eine Kommune eine Genehmigung nur erteilen darf, wenn alle betroffenen Sicherheitsbehörden mit dem Sicherheitskonzept einverstanden seien. "Bei fehlendem Einvernehmen ist die Bezirksregierung und notfalls das Innenministerium zu informieren." Bei Sicherheitsbedenken müsse eine Veranstaltung abgesagt werden. "Das gilt ohne Wenn und Aber."
Erschienen 17. August 2010 bei http://www.reuters.com.
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