NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter plant Bundesratsinitiative gegen Prozess-Sabotage durch Beweisantrags-Flut

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter will mit einer Bundesratsinitiative verhindern, dass Strafprozesse durch eine Flut von Beweis­anträgen völlig unangemessen in die Länge gezogen werden.

Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist eine Neuregelung in der Strafprozessordnung. Danach soll das Gericht in länger dauernden Strafprozessen zum Ende der Beweisaufnahme eine Frist zur Stellung von Beweisanträgen setzen können. Nach deren Ablauf soll es Anträge – anders als nach der geltenden Rechtslage – schon deshalb ablehnen können, weil sie zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sind. Dies teilte die Ministerin am 17.06.2009 in Düsseldorf mit.

Zuvor hatte sich der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz in Leipzig mit der Frage der Prozessverschleppung durch rechtsmiss­bräuchliche Inanspruchnahme des Beweisantragsrechts durch Ange­klagte bzw. deren Verteidiger befasst. Hintergrund sind Fälle, in denen durch sachwidrige Anträge versucht wird, das Verfahren zu verzögern oder sogar ein Urteil gänzlich zu ver­hindern.

Der Vorschlag decke sich im Kern mit einer bereits seit Jahren vom Bundesgerichtshof erhobenen Forderung, den Missbrauch von Verfah­rensrechten einzudämmen, betonte die Ministerin. Es geht da…

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Themen: Bundestag , Bundesrat , Bundesgerichtshof , Pressemitteilung , Leipzig , Herbst , Sabotage , Missbrauch , Beweisantragsrecht , Prozessverschleppung , Beweisantrag , Roswitha Müller-piepenkötter


Erschienen 25. Juni 2009 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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