Die Volksseele kocht
Heymanns Strafrecht Online Blog | 27. Mai 2010 — Einen haben wir noch: Zum Plan des NRW-IM Wolf, die Blutprobe (teilweise) abzuschaffen (oder doch nicht? :-; vgl. hier m.w.N.),…
Heute morgen sind die Zeitungen – vor allem in NRW, z.B. hier - voll von der Meldung des gestrigen Tages: NRW will die Blutprobe für Alkoholsünder abschaffen. In den Meldungen heißt es weitgehend wortgleich:
“Nach dem Willen von Innenminister Ingo Wolf (FDP) sollen Autofahrer künftig auch bei mehr als 1,1 Promille Blutalkohol nur noch `pusten” müssen, berichtet die in Hagen erscheinende WESTFALENPOST (Donnerstagsausgabe) `Die Messung des Alkoholgehaltes durch die Analyse des Atems ist auch bei höheren Promillewerten so präzise wie bei einer Blutuntersuchung”, sagte Wolf der WESTFALENPOST. Auf der heutigen Innenministerkonferenz in Hamburg will Wolf eine NRW-Initiative einbringen. Derzeit muss der Alkoholsünder bei Werten über 1,1 Promille auf die Polizeiwache. Dort wird nach richterlicher Anordnung ein Arzt hinzugezogen, der Blut entnimmt. Das Ergebnis der Blutuntersuchung liegt erst nach einigen Tagen vor. Bei Werten unter 1,1 Promille ist die Atemalkohol-Analyse ohne richterliche Anordnung schon heute beweissicher möglich. `Ein Blutprobe ist immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der sich heute vermeiden lässt”, sagte Wolf. Angesichts moderner präziser Messverfahren sei die Atemanalyse in Alkoholverdachtsfällen als das `mildere Mittel zu wählen”, betonte Wolf. Damit erübrige sich auch das Erfordernis einer richterlichen Anordnung.”.
Das ist also dann der nächste Versuch – zu früheren vgl. u.a. hier – mit dem Versuch wird bzw. werden soll, die Gesetzeslage an die Praxis anzupassen. Was mich erstaunt ist das Wort “müssen” in der o.a. Meldung. Denn bislang “musste” niemand pusten, auch bei geringeren Werten nicht, sondern war/ist das “Pusten” freiwillig, allerdings mit der Folge der Blutentnahme. Soll sich das jetzt ändern? Ich habe versucht, Näheres über die Initiative im Netz zu finden. Leider klappte d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Mai 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.
Heymanns Strafrecht Online Blog | 27. Mai 2010 — Einen haben wir noch: Zum Plan des NRW-IM Wolf, die Blutprobe (teilweise) abzuschaffen (oder doch nicht? :-; vgl. hier m.w.N.),…
LawBlog | 7. Dezember 2007 — Die von der Polizei angeordnete Entnahme einer Blutprobe bei Akolholsündern im Straßenverkehr soll es künftig nicht mehr geben.…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 27. Mai 2010 — Man fasst es nicht. Da sind heute die Gazetten voll von dem Plan des (noch) Innenministers in NRW, dass NRW die Blutprobe absch…
RA J. Melchior, Wismar | 27. Mai 2010 — Der Kollege Burhoff berichtet über Meldungen u.a. in der Westfalenpost, wonach NRW die Blutprobe für Alkoholsünder abschaffe…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 5. Februar 2010 — Hallo, wer Interessen daran hat zu erfahren, was der BGH-(Präsident) vom Richtervorbehalt bei der Blutprobe (§ 81a Abs. 2 StPO)…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 8. März 2010 — Der Streit um die Verwertbarkeit einer unter Missachtung des Richtervorbehalts gewonnenen Blutprobe dehnt sich aus. Er spielt n…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 21. Februar 2009 — Die mit der Verwertung einer unter Verletzung des Richtervorbehalts gewonnenen Blutprobe (§ 81a StPO) zusammenhängenden Frage…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 30. April 2010 — Der 3. Strafsenat des OLG Hamm hat erneut zum Richtervorbehalt und zu Gefahr in Verzug Stellung genommen und die NRW-Justizverw…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 17. Dezember 2008 — Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2008 einen Kompromiss zur BKA-Novelle erz…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 12. Juli 2010 — hat der Verteidiger, wenn er im Strafverfahren erfolgreich ein Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den in § 81a Abs. …