NPD-Niederlage gegen Owomoyela

Das Landgericht Berlin hat gestern den Einspruch der NPD gegen eine vom dunkelhäutigen Fußballnationalspieler Patrick Owomoyela erwirkte einstweilige Verfügung wegen der sogenannten WM-Planer der Partei zurückgewiesen. Das berichtet das HANDELSBLATT in seiner Online-Ausgabe. Der Planer war mit dem Schriftzug „Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!“ versehen. Die Titelseite der NPD-Publikation hatte neben dem Schriftzug auch einen Spieler mit der Trikotnummer 25 gezeigt. Dies ist Owomoyelas Spielnummer. Der Profi von Werder Bremen ist nicht für den aktuellen WM-Kader nominiert, er steht auf Abruf bereit. Gegen die verantwortlichen Herausgeber des WM-Planers wurde von dem Fußballer und dem Deutschen Fußballbund (DFB) Strafanzeige und Strafantrag gestellt. Die Statsanwaltschaft hat inzwischen rund 70.000 WM-Palner sichergestellt. Mit einer Anklageerhebung wegen Volksverhetzung u.a. ist noch vor Beginn der WM zu rechnen. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Handelsblatt , Npd , Landgericht Berlin , Spieler , Owomoyela

Erschienen 19. Mai 2006 auf http://www.strafblog.de.

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