NPD im Abseits

Der Nationalspieler Patrick Owomoyela (Werder Bremen) hat über seinen Berliner Anwalt gegen die National Demokratische Partei Deutschland (NPD) eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es der NPD unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, verbietet, die Titelseite eines WM-Planers, die einen Spieler der deutschen Nationalmannschaft mit der Trikotnummer 25 zeigt, mit dem Schriftzug „Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!“ zu versehen. Die Richter schlossen sich der Begründung des Anwalts an, dass das Cover des WM-Planers den Spieler in geradezu unerträglich rassistischer Art und Weise diffamiere. Der Antrag wurde weiterhin damit begründet, dass die beanstandete Parole den Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung erfülle. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Patrick Owomoyela persönlich haben daher auch Strafanzeige und Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Berlin gestellt und die sofortige Beschlagnahmung des Werbematerials der NPD gefordert.

Patrick Owomoyela wird weiterhin wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte eine Geldentschädigung fordern.

(Pressemitteilung des DFB)

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Themen: Anwalt , WM , Npd , Werder Bremen
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 6. April 2006 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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