NPD-Chef schweigt im Prozess um Volksverhetzung

Berlin (Reuters) - NPD-Chef Udo Voigt und zwei weitere führende Mitglieder der rechtsextremen Partei müssen sich seit Dienstag wegen Volksverhetzung und Beleidigung vor einem Berliner Amtsgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft macht sie für die Veröffentlichung eines Terminplaners zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 verantwortlich, in dem ein dunkelhäutiger Bundesliga-Spieler rassistisch diskriminiert worden sei. Der 56-jährige Voigt sowie Parteisprecher Klaus B. und Bundesvorstandsmitglied Frank S. verweigerten zum Prozessbeginn die Aussage.

Auf der Titelseite des Terminplaners, der per Flugblatt und Internet verbreitet wurde, war ein Spieler von hinten im Dress der deutschen Nationalmannschaft mit der Trikot-Nummer 25 abgebildet. Diese war dem damaligen Nationalspieler Patrick Owomoyela zugeordnet, der eine deutsche Mutter und einen nigerianischen Vater hat. Darüber stand der Schriftzug "Weiß - nicht nur eine Trikot-Farbe - Für eine echte Nationalmannschaft". Damit sei die Ansicht zum Ausdruck gebracht worden, dass Spieler dunkler Hautfarbe nicht das Recht hätten, Deutschland zu repräsentieren, hieß es in der Anklageschrift.

Durch den WM-Planer der NPD sei er erstmals persönlich und direkt mit dem Thema Rassismus konfrontiert worden, sagte Owomoyela als Zeuge. "Das war eine Kampagne gegen mich und meine Hautfarbe. Das wollte ich nicht dulden."

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der heute für Borussia Dortmund spielende Profi hatten im Frühjahr 2006 Anzeige erstattet und dadurch das Verfahren ins Rollen gebracht. Bei einer Durchsuchung der NPD-Zentrale waren mehrere Zehntausend WM-Planer beschlagnahmt worden. Die NPD brachte danach eine weitere Ausgabe der Publikation heraus. Darin wurde laut Anklage "erneut eine Überfremdung der Nationalmannschaft angeprangert. Im Prozess tritt der 29-jährige Owomoyela, der eineinhalb Jahre zur Nationalmannschaft gehörte, mit Unterstützung des DFB als Nebenkläger auf.

Die Verteidiger warfen den Justizbehörden vor, "Politik mit Mitteln des Strafrechts" zu betreiben und die NPD in ihren Aktivitäten behindern zu wollen. Es gehe nur darum, die NPD in ihren Aktivitäten zu behindern. Die Vorwürfe träfen nicht zu. "Owomoyela ist auf dem Bild nicht abgebildet, das wird einfach ignoriert", monierten die Anwälte. In einem Zivilverfahren hatte ein Gericht 2006 allerdings bereits befunden, dass es sich bei dem fraglichen Titelbild um eine rassistische Darstellung handle. Volksverhetzung kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Der Prozess wird am 7. April fortgesetzt.



Quelle: Reuters (24. März 2009)

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Themen: Berlin , Germany , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Crime; Law Enforcement , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Bund , Npd , Rassismus , Kampagne , Borussia Dortmund , Udo Voigt , Rollen , Trikot

Erschienen 24. März 2009 bei http://www.reuters.com.

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