Novitel, blogger.de und die Haftung des Hostproviders
am 21.10.2004 von http://www.vertretbar.de
Kollege Vetter vom LawBlog (Achtung, neue URL!) hat den “Blogprovider” Dirk Olbertz (alias blogger.de) in einem von der Novitel GmbH gegen ihn angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren offensichtlich sehr erfolgreich vertreten (siehe Novitel ./. Olbertz sowie die Antragserwiderung unter Novitel ./. Olbertz II).
Neben den völlig widersinnigen Anträgen der Novitel GmbH, mit denen außerhalb eines Ermittlungsverfahrens die Novitel GmbH als (juristische) Person des Privatrechts glaubte, eine Hausdurchsuchung nebst Beschlagnahme potentieller Beweismaterialien im einstweiligen Verfügungsverfahren anordnen lassen zu können (dazu der 2. Teil der oben verlinkten Antragsschrift betreffend die Anträge zu 2.a) und 2.b) der Novitel GmbH), beschäftigte sich das Verfahren mit der überaus spannenden Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Host-Provider für die auf den von ihm gehosteten Webseiten auf Beseitigung bzw. Unterlassung dort eingestellter rechtswidriger Inhalte (in der Lesart des TDG: Informationen) haftet. Die besondere Konstellation hier: Die gehosteten Seiten (ausnahmslos privat betriebene Weblogs) sind allesamt unter einer Third-Level Domain (Subdomain) im Stil von NAME.blogger.de erreichbar. Zudem wurde der angegriffene Inhalt nicht vom Betreiber des Weblogs eingestellt, sondern wiederum von einem Dritten, nämlich einem unter dem Pseudonym “Strichmaennchen” auftretenden Kommentarschreiberling.
Rein rechtlich stellt sich der Sachverhalt so dar: Olbertz ist mit der Offerierung der technischen und organisatorischen Möglichkeit zum (privaten) Betrieb von Weblogs sog. Hostprovider, der lediglich fremde Informationen speichert. Anders als ein Inhalteanbieter (Contentprovider) haftet er demnach nicht voll umfänglich für die von einem Dritten (Betreiber des Weblogs) eingestellten Inhalte, weil er zunächst keinen Einfluß auf diese Inhalte hat; schließlich werden Sie von ihm nur gespeichert. Diese Haftungsprivilegierung ist in § 11 TDG …
NOVITEL / OLBERTZ
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NOVITEL / OLBERTZ II
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Novitel vs. Olbertz
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Das Blog Buch kostenlos als PDF
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Blog-Buch zum Download
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NOVITEL / OLBERTZ
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Blogprovider - Verantwortung für Webloginhalte?
blat.antville: Simons Blawg / Kollege Udo Vetter berichtet über die mündliche Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren Novitel vs Olbertz (Blogger.de), das sich mit einer Reihe einschlägiger Fragen auseinanderzusetzen hatte. Nur mit der Beurteilung de…
Ausforschung auf Kosten Dritter
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Weise wie kürzlich der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten entschied ein Amtsgericht Berlin heute auf die Darlegung des Kollegen Vetter vom law blog, dass ISP-Schutzgesetze nicht mit Verlangen Dritter in Ziv…
Die Verantwortung von Blogprovidern für Webloginhalte ...
Handakte WebLAWg / ... ist Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens Novitel vs Olbertz - Udo - kommentiert und dokumentiert. [via Simons Blawg, der auch...…
