Novel Food

Das Europäische Parlament hat gestern in Erster Lesung über die Neureglung der “Novel-Food”-Verordnung abgestimmt. Die Abgeordneten sprechen sich für strengere Bestimmungen bei der Zulassung neuartiger Lebensmittel wie Produkten aus geklontem Fleisch und der Verwendung von Nanotechnologie aus. Unter den Begriff “Novel-Food” fallen zahlreiche Lebensmittel, die mit neuartigen Methoden hergestellt wurden und derzeit nur marginal oder überhaupt nicht auf dem europäischen Markt vertreten sind. Darunter fallen allerdings auch Nahrungsmittel, die dem europäischen Verbraucher unbekannt sind, wie beispielsweise exotische Speisen aus anderen Ländern.

Diskutiert werden derzeit aber vor allen Produkte aus geklonten Tieren sowie der Einsatz von Nanotechnologie. Da gegenwärtig immer mehr dieser neuen Produkte auf den Markt drängen, deren Langzeitfolgen kaum erforscht sind, fordert das Parlament nun die Kommission auf, bei diesen Produkten, “ein hohes Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit (…) und gleichzeitig ein hohes Maß an Tiergesundheit und Umweltschutz” zu gewährleisten. Seit 1997 sind nach Angaben des EP über 100 Zulassungen von “Novel-Food” beantragt und mehr als 20 zugelassen worden.

Eindeutig spricht sich das Parlament dafür aus, die Genehmigung für “Lebensmittel, die aus geklonten Tieren und ihren Nachkommen gewonnen werden” in einer Extra-Verordnung zu regeln. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung für Klon-Lebensmittel sollte nach Meinung des Parlamentes allerdings ein Moratorium für diese Produkte verhängt und damit keine Neuzulassungen gebilligt werden. Bis jetzt gab es weder auf dem europäischen noch auf dem internationalen Markt Produkte aus Klon-Fleisch.

Die Abgeordneten stellen zudem fest, dass für mit Hilfe von Nanotechnologie hergestellte Lebensmittel derzeit keine geeigneten Methoden zur Risikobewertung existieren. Die Abgeordneten wollen Lebensmittel mit Nanomaterialien nicht in die Gemeinschaftsliste aufnehmen, bis entsprechende tierfreundliche und sichere Bewertungsmethoden gefunden wurden. Sollten derartige Produkte dennoch auf den Markt kommen, sollten diese gekennzeichnet werden, fordert das EP. Dabei sollen Nanomaterialien in der Liste der Inhaltsstoffe eindeutig aufgeführt werden. Das Wort “Nano” soll dann in Klammern neben dem Inhaltsstoff stehen.

Das Parlament will der neuen Verordnung zudem noch hinzufügen, dass bei Zulassungsverfahren von “Novel-Food”-Produkten auch ethische und Umweltschutz-Aspekte eine entscheidende Rolle spielen müssen. Diese sollte…

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Themen: Lebensmittel , Genehmigung , Gentechnik , Moratorium , Novel Food
Rechtsgebiet: Umweltrecht

Erschienen 26. März 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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