Notrufverordnung

Am Mittwoch ist die Notrufverordnung in Kraft getreten. Bei der Notrufverordnung handelt es sich um eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die am 13. Februar 2009 vom Bundesrat gebilligt wurde. Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.

Für die Telefondienstanbieter regelt die Notrufverordnung den Umfang der ihnen obliegenden Verpflichtungen. Weiterhin stellt die Verordnung das Verfahren um, mit dem sie sich über die Lage der Einzugsgebiete der Notrufabfragestellen informieren können. Bislang mussten sie beim Mitbewerber Deutsche Telekom nachfragen, der die Verzeichnisse führte. Künftig wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.

Die wichtigste Änderung durch die neue Verordnung ist, dass ein Notruf über ein Mobiltelefon spätestens ab dem 1. Juli 2009 nur noch möglich sein wird, wenn in das Mobiltelefon eine Telefonkarte (SIM-Karte) eingelegt wird und diese Karte betriebsbereit ist. Dabei handelt es sich um eine kleine mit einem Chip versehene Karte, die man bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages von seinem Dienstanbieter ausgehändigt bekommt und auf der sich die Daten befinden, die den Anschluss gegenüber dem Netz technisch berechtigen. Hierdurch wird es gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, möglich, den Inhaber der Telefonkarte (und damit den muztmaßlichen Anrufer) zu identifizieren. Begründet wird dies mit dem Schutz vor und der Möglich der Verfolgung von Fällen mißbräuchlicher Anrufe bei den Notrufzentralen. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, bestand bisher nicht, da hierbei aus technischen Gründen - der Anruf war auch von einem Handy ohne eingelegte Telefonkarte aus möglich - keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung wird sich dies ändern. Dass hierdurch (beispielsweise bei wegen Zahlungsverzug gesperrten Telefonkarten) u.U. ein Notruf nicht mehr möglich sein wird, wir…

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Themen: Mobiltelefon , Bundesrat , Telefon , Deutsche Telekom , Mobilfunk , Sim , Notruf , Notrufverordnung 2009
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 19. März 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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