Notenkopien in Kindergärten

“Wecken Sie die Freude an der Musik und fördern Sie musikalische Anlagen der Kleinen – wir helfen Ihnen bei den Unterrichtsmaterialien.” So wirbt die GEMA großzügig in einem von ihr herausgegebenen Flyer.

Hierzu muss man lediglich eine Lizenz von der GEMA erwerben und der Kindergarten darf “Noten und Liedtexte für die musikalische Früherziehung in Ihrer Einrichtung selbst vervielfältigen.” Für einmalige 56 EUR zzgl. 7 % USt. darf man dann beispielsweise ein Jahr lang bis zu 500 Kopien selbst anfertigen.

Die Rechteinhaber an “grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik” werden dabei von der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition vertreten, welche die GEMA mit der Administration der Lizenzierung beauftragt hat.

Die VG Musikedition schreibt dabei sämtliche Kindergärten, Kindertagesstätten und vorschulische Einrichtungen an und bittet diese – unter Hinweis auf das erteilte “Inkassomandat” – um Rücksendung der ausgefüllten Lizenzanträge.

In den “Allgemeinen Bedingungen” wird dann noch höflich mitgeteilt, dass der GEMA vierteljährlich zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eine Aufstellung über die …

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Themen: Fuchs , Kindergarten , Gema Kindergarten
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 11. Februar 2010 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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