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Notariell beurkundete Patientenverfügung kostet 37,19 EURO Notarkosten

am 01.04.2005 von Lichtenrader Notizen

Das Landgericht Arnsberg - 2 T 32/04 - hat den Gegenstandswert einer Patientenverfügung von 20.000 EURO auf 3.000,00 EURO als Auffangwert für eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit gemäß § 30 Absatz 2 und 3 KostO festgesetzt und die Notarkosten einschließlich Dokumentenpauschale, Post- und Telekommunikationsentgelte und Mehrwertsteuer auf insgesamt 37,19 EURO festgesetzt. Auf das Vermögen des Beteiligten komme es bei …

Pilz am 28.11.2007 um 10:38 Uhr:

Ist der Notar bei Ausstellung einer Patientenverfügung berechtigt nach Haus und Geldvermögen zu fragen und warum.

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