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Notare müssen alles vorher wissen

am 11.07.2005 von http://rafranke.blogspot.com

Darauf muss man erst einmal kommen: wird ein Erbbaurecht veräußert, das weiß man, muss der Grundstückseigentümer zustimmen. Nicht unbekannt ist auch, dass die Belastung eines Erbbaurechts nur mit der Zustimmung des Grundstückseigentümers möglich ist.Wenn nun ein Erbbaurechtskaufvertrag abgeschlossen wird, bei dem der Verkäufer dem Käufer, wie auch bei Grundstückskaufverträgen meist so gehandhabt, eine Belastungsvollmacht (zur Belastung des Erbbaurechts) erteilt, um den Kaufpreis zu finanzieren, muss der Eigentümer sowohl der Veräußerung des Erbbaurechtes als auch der Belastung des Erbbaurechtes zustimmen. Selbstverständlich muss der Notar die Beteiligten im Rahmen seiner Belehrungspflicht darauf hinweisen.Der Notar muss aber mehr: er muss die Beteiligten vorsorglich darauf hinweisen, dass der Eigentümer zwar die Veräußerung des Erbbaurechtes genehmigen, aber der beabsichtigten Belastung des Erbbarechtes durch den Käufer unter Umständen verweigern und so die Finanzierung unmöglich machen kann, weil die notwendige Sicherung für den Finanzierungsgläubiger nicht erbracht werden kann.So entschied der Bundesgerichtshof:a) Der Notar ist verpflichtet, die Erwerber eines Erbbaurechts darauf hinzuweisen, daß der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts erteilen, jedoch zur Belastung verweigern kann, wenn die Zustimmungsbedürftigkeit dieser Verfügungen Inhalt des Erbbaurechts ist (§ 5 ErbbauVO) und der Notar, z.B. aufgrund einer in dem Kaufvertrag …

Steuerfreier Erwerb eines Erbbaurechts

RECHTaktuell / Grundsätzlich ist auch der Erwerb eines Erbbaurechts ein grunderwerbssteuerrechtlicher Vorgang. Bemessensgrundlage ist nach § 13 BewG der zu kapitalisierende Wert des Erbbauzinses. Anders verhält es sich, wenn der Grundstückseigentümer selbst da…

Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten

Blickpunkt Recht & Steuern / Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der…

Zu Lasten Dritter

InsoBlog.de / Die Bestellung eines Erbbaurechts enthält als Klausel, dass das Erbbaurecht an den Grundstückseigentümer heimfällt, wenn über einen Insolvenzeröffnungsantrag entschieden wurde oder die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung bezüglich de…

Grundstücksveräußerung und Betriebsaufgabe

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundstücks ist auch dann nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn sie mit der Betriebsaufgabe zusammentrifft und hiermit zugleich eine zunÅ

Gaststätten-Fehlbeträge

Blickpunkt Recht & Steuern / Der durch Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnde Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks ist mit Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auf den Käufer auch dann realisiert, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst…

Konkurrenztätigkeit nach Geschäftsverkauf

Blickpunkt Recht & Steuern / Verkauft ein Unternehmer sein Geschäft (oder seine Geschäftsanteile an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft) und tritt kurz danach mit einer neuen Tätigkeit wieder in Konkurrenz zum Käufer seines bisherigen Geschäfts, so muss er, wie ein…

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