Norwegen greift durch: Markenkleidung „Thor Steinar“ verletzt staatliches Hoheitszeichen

Der Staat Norwegen hat gegen die in Neonazi-Kreisen beliebte Modemarke “Thor Steinar” Anzeige wegen widerrechtlicher Verwendung seiner Flagge erstattet. Auf einigen Bekleidungsstücken der Marke wird die norwegische Nationalflagge verwendet.

Die Anzeige lautet auf “widerrechtliche Verwendung staatlicher Hoheitszeichen”.

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 Markengesetz dürfen Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen nicht zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Gegen den Geschäftsführer der Firma mit Sitz in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) sei ein Bußgeldbescheid über 2000 Euro ergangen.

Quelle: Welt-Online

Weiterhin haben einige Vermieter von Bekleidungsgeschäften Kündigungen der Mietverträge ausgesprochen. Das Ladengeschäft “Narvik” im Hundert…

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Themen: Staatliche Hoheitszeichen , Staat , Thor Steinar , Norwegen

Erschienen 2. März 2008 auf http://www.markenrecht-blog.de.

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