Runen-Marke "Thor Steinar" in Brandenburg "verboten"
Jurabilis | 6. November 2004 — Die Staatsanwaltschaft Brandenburg geht neuerdings mit der ganzen Härte des Gesetzes gegen Träger der, wohl besonders in Skinhead-…
Der Staat Norwegen hat gegen die in Neonazi-Kreisen beliebte Modemarke “Thor Steinar” Anzeige wegen widerrechtlicher Verwendung seiner Flagge erstattet. Auf einigen Bekleidungsstücken der Marke wird die norwegische Nationalflagge verwendet.
Die Anzeige lautet auf “widerrechtliche Verwendung staatlicher Hoheitszeichen”.
Nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 Markengesetz dürfen Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen nicht zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Gegen den Geschäftsführer der Firma mit Sitz in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) sei ein Bußgeldbescheid über 2000 Euro ergangen.
Quelle: Welt-Online
Weiterhin haben einige Vermieter von Bekleidungsgeschäften Kündigungen der Mietverträge ausgesprochen. Das Ladengeschäft “Narvik” im Hundert…
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. März 2008 auf http://www.markenrecht-blog.de.
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