Norbert Juretzko freigesprochen - Schlappe für den BND

Der in letzter Zeit ohnehin wiederholt in die Negativschlagzeilen geratene BND hat eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Berliner Landgericht hat heute den früheren Geheimdienstmitarbeiter Norbert Juretzko, der in seinem Buch "Bedingt dienstbereit" mit dem Nachrichtendienst abgerechnet und dabei auch Dienstnamen mehrerer Mitarbeiter genannt hatte, vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen, wie die netzeitung berichtet. Das Verfahren habe gezeigt, wie dilettantisch und schlecht vorbereitet der BND in den Prozess gegangen sei, soll Juretzko das Urteil kommentiert haben. Die bloße Mitteilung von Aliasnamen stellt nach Auffassung der Berliner Strafkammer noch keine Geheimnisverletzung dar. Nur die Klarnamen der BND-Mitarbeiter unlägen dem Dienstgeheimnis. Im übrigen habe Juretzko in seinem Buch viele Fakten genannt, die bereits anderweitig veröffentlicht gewesen seien und damit ebenfalls kein Geheimnis mehr darstellten. Soweit der Autor Liegenschaften und Treffpunkte der Geheimdienstler genannt habe, könne es mit der öffentlichen Gefährdung auch nicht sonderlich weit her sein, da der Nachrichtendienst die Standorte auch nach Erscheinen des Buches nicht geändert habe. Das Gericht stand im Verfahren mit seiner Einschätzung nicht allein da. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in dem seit März laufenden Verfahren Freispruch beantragt. Soviel Harmonie in einer so delikaten Angelegenheit verstört mich fast schon ... Nein, Scherz beiseite, soweit mir die Fakten bekannt sind, finde ich das Urteil gut. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Landgericht , Norbert , Norbert Juretzko

Erschienen 7. Juni 2006 auf http://www.strafblog.de.

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