Noch zwei Monate, aber nicht mehr länger

In einer Strafsache wurde der Computer nebst Zubehör beim Mandanten beschlagnahmt. Das war Mitte April, also vor fünfeinhalb Monaten. Die Staatsanwaltschaft teilte seinerzeit mit, das die Untersuchung des Rechners auf (weitere) Beweise erst in 12 bis 18 Monaten erfolgen kann. Die dafür zuständigen Stellen der Polizei sei überlastet.

Aus anderen Verfahren ist es bekannt, daß solche “Bearbeitungs”-Zeiten hier in Berlin an der Tagesordnung sind.

Ich habe gegen diese Maßnahme bereits nach vier Monaten Beschwerde eingelegt und beantragt, den Rechner wieder herauszugeben; man kann schließlich ein Image anfertigen und dies dann zur gegebenen Zeit untersuchen. Die Beschwerde wies das Landgericht Berlin (erwartungsgemäß) zurück.

Spannend ist aber die Begründung:

Angesichts der bei vorläufiger Sichtung auf einem der Rechner festgestellten Dateien mit Beweismaterial ist die Fortdauer der Beschlagnahme derzeit noch nicht unverhältnismäßig. Die Ermittlungsbehörden werden jedoch gehalten sein, die Auswertung … » Vollständiger Artikel
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Themen: Justiz , Berlin , Polizei , Staatsanwaltschaft
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 25. September 2007 auf http://www.kanzlei-hoenig.info.

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