Opposition kritisiert Aigners neues Verbrauchergesetz
Reuters | 24. Januar 2011 — Berlin (Reuters) - Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner zieht nach Ansicht der Opposition die falschen Schlüsse aus dem Di…
Aus einer Pressemitteilung des Bundesverbraucherministeriums: "Das neue Verbraucherinformationsgesetz - ein wichtiger Schritt zur besseren Information der Bürger Deutscher Bundestag verabschiedet Novelle des VIG Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet. Damit wird das 2008 in Kraft getretene VIG deutlich verbessert. "Das neue Verbraucherinformationsgesetz schafft mehr Transparenz für die Bürger und verbessert auf allen Ebenen die Informationskultur der Behörden", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. "Mit dem neuen VIG erhalten Verbraucher umfangreiche Rechte. Sie können künftig noch schneller, noch umfassender und noch günstiger informiert werden als bisher." Aigner betonte, das VIG sei ein klassisches Bürgergesetz: "Es ist ein Instrument für die Bürger, um bei konkreten Anliegen eine konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten. Die Verbraucher können bei Behörden künftig noch leichter erfahren, wenn beispielsweise ein Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden. Ich möchte die Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntern, ihre neuen Informationsrechte aktiv zu nutzen." Die Novelle des Gesetzes ist das Ergebnis einer umfassenden wissenschaftsbasierten Evaluation, in die das Bundesverbraucherministerium auch Bürger, Verbände und Wirtschaft einbezogen hatte, um gemeinsam über Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren. Knapp ein Jahr nach Abschluss der Evaluierungsphase ist der neue Gesetzentwurf nun im Bundestag verabschiedet worden. Aigner bezeichnete die Novelle bei ihrer Rede im Bundestag als "großen Erfolg". Die Neuregelung trage den Bedürfnissen vieler Seiten Rechnung. Bestehende Hemmschwellen für einen Antrag auf Information werden beseitigt, das Gesetz werde insgesamt "noch bürgerfreundlicher". Der Anwendungsbereich des VIG wird außerdem deutlich ausgeweitet: In Zukunft können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur – wie bisher – Informationen über Lebens- und Futtermittel und Bedarfsgegenstände wie Kleidung oder Spielwaren erhalten, sondern auch über technische Verbraucherprodukte wie Haushaltsgeräte oder Heimwerkerartikel. Kritik der Wirtschaft am neuen VIG wies Aigner zurück. Die Rechte der Unternehmen und insbesondere Betriebsgeheimnisse blieben bei Anfragen angemessen gewahrt. "Aber wenn Messergebnisse über unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln vorliegen, haben Verbraucher ein Recht, dies zu erfahren." Geschäftsgeheimnisse wie etwa Rezepturen bleiben weiterhin geschützt. "Aber Dioxin-Werte sind kein Geschäftsgeheimnis. Auch hier gilt: Verbraucher haben ein Recht auf Information, ein Recht auf Wahrheit und Klarheit." Die Novellierung ist auch Teil des Aktionsplans, mit dem die Konsequenzen aus dem Dioxinskandal Anfang 2011 gezogen werden. Durch die Ergänzung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches werden die Behörden in Deu…
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. Dezember 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.
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