Polizei räumt Blockade wegen Bahnhofsprojekt Stuttgart 21
Reuters | 8. Februar 2011 — Berlin (Reuters) - Bei Protesten gegen den Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofes hat die Polizei am Dienstag eine Blockade von …
Stuttgart (Reuters) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat noch nicht entschieden, ob sie gegen die Polizeiführung Ermittlungen wegen der gewaltsam aufgelösten Großdemonstration gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 einleitet.
Es gebe bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass der Polizeieinsatz im September offensichtlich rechtswidrig gewesen sei, sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Häussler am Dienstag in Stuttgart. Es fehlten noch Unterlagen, die ausgewertet werden müssten, bevor über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden werden könne. Die bei der Polizei angeforderten Ton-, Text- und Video-Dokumente lägen voraussichtlich im März vollständig vor, sagte Häussler.
Bei der Räumung eines Bauplatzes im Stuttgarter Schlossgarten für den Umbau des Hauptbahnhofs waren am 30. September bis zu 400 Menschen durch Wasserwerfer, Reizgas, Pfefferspray und Schlagstöcke teilweise schwer verletzt worden. Demonstranten warfen der Polizei übertriebene Härte vor, die Polizei rechtfertigte den Einsatz mit einer hohen Gewaltbereitschaft der Gegner des Milliardenprojekts.
Gegen bei der Räumung eingesetzte Polizeibeamte haben die Strafverfolger mittlerweile zwölf Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Gegen Demonstranten seien unter anderem wegen Blockade, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung 85 Verfahren eröffnet worden, sagte Oberstaatsanwalt Häussler.
Die Deutsche Bahn will bis 2019 den denkmalgeschützten Stuttgarter Bahnhof unter die Erde verlegen und eine tunnelreiche ICE-Schnellbahnstrecke von Stuttgart nach Ulm über die schwäbische Alb bauen. Gegen das insgesamt mit Kosten von rund sieben Milliarden Euro veranschlagte Bauprojekt demonstrieren seit gut einem Jahr immer wieder Tausende Bürger in der baden-württembergischen Landeshauptstadt.
Erschienen 22. Februar 2011 bei http://www.reuters.com.
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