Noch einmal: Pflichtangaben auf eMails
am 01.02.2007 von http://www.advocatus.de/heng/weblog.phpKleingewerbetreibende sind von den genannten Vorschriften nicht unmittelbar betroffen, schreibt die Handelskammer Hamburg: Durch das am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentliche Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist jedoch auch § 15 b GewO geändert worden. Diese Vorschrift betrifft Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist. Die geänderte Fassung tritt am 22. Mai 2007 in Kraft. Solche Kleingewerbetreibenden müssen ab dem 22. Mai 2007 zusätzliche Angaben auf Geschäftsbriefen machen. Während bishland gemäß § 15 B …
Pflichtangaben auf eMails
advobLAWg / Ob eMails im geschäftlichen Verkehr aus rechtlicher Sicht als Geschäftbriefe anzusehen sind, war bisher umstritten; noch im November hatte das advobLAWg empfohlen, unabhängig von diesem Streit die für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Pfli…
Pflichtangaben in E-Mails
MCNeubert lawblog / Bisher war umstritten, ob in E-Mails genauso wie in Geschäftbriefen die für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Pflichtangaben aufzunehmen sind. Der Gesetzgeber hat jetzt mit Wirkung zum 01.01.2007 die entsprechenden Vorschriften geändert. In…
Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen I
www.unternehmensjurist.de / ... Seit dem 01.01.2007 müssen E-Mails, Faxe und Postkarten die Geschäftsbriefe ersetzen, z.B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc. ebenso wie alle übrigen Geschäftsbriefe die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Durch das Gesetz über das ele…
Fehlende Angaben auf Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Vor einiger Zeit ging es als großes Thema durch die Blogs und wurde auch hier thematisiert: eMails sind Geschäftsbriefe und müssen bestimmte Angaben enthalten. Das Brandenburgische OLG ( Urteil vom 10.07.2007, 6 U 12/07) hat nun entschieden, dass…
Neue Formvorschriften für geschäftliche eMails
juragebirge.de / Seit Beginn dieses Jahres gelten neue Formvorschriften für den elektronisch geführten, geschäftlichen Schriftverkehr bei einer ganzen Reihe von Unternehmern. Der Gesetzgeber stellt in den Vorschriften der §§ 37a HGB und 125a HGB, 35a GmbH-Geset…
Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, auch eMails
advobLAWg / Aus aktuellem Anlass an dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die Informationen der Handelskammer Hamburg zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen. Auch die (geschäftliche) eMail wird - trotz des akademischen Streits über die dogmatische Einord…
Brandenburgisches OLG: Abmahnfähigkeit fehlender Pflichtangaben in Geschäftsbriefen - Die Verpflichtung des Gewerbetreibenden in Geschäftsbriefen seinen Familiennamen und einen ausgeschriebenen Vornamen anzugeben (§ 15b GewO) ist nicht geeignet,
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die aus der Gewerbeordnung resultierende Verpflichtung des nicht im Handelsregister eingetragenen (einzelkaufmännischen) Gewerbetreibenden in Geschäftsbriefen seinen Familiennamen und einen ausgeschriebenen Vornamen anzugeben ist regelmäßig…
OLG Brandenburg: Keine Erstattung der Abmahnkosten bei fehlenden Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
Streitsache / Blog / Geschäftsbriefe müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten. Fehlen diese Angaben besteht die Gefahr einer Abmahnung. Das OLG Brandenburg hat jetzt entschieden, dass eine Verletzung der Pflicht, den Familiennamen und ausgeschriebe…
