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Noch einmal: Pflichtangaben auf eMails

am 01.02.2007 von http://www.advocatus.de/heng/weblog.php

Kleingewerbetreibende sind von den genannten Vorschriften nicht unmittelbar betroffen, schreibt die Handelskammer Hamburg: Durch das am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentliche Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist jedoch auch § 15 b GewO geändert worden. Diese Vorschrift betrifft Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist. Die geänderte Fassung tritt am 22. Mai 2007 in Kraft. Solche Kleingewerbetreibenden müssen ab dem 22. Mai 2007 zusätzliche Angaben auf Geschäftsbriefen machen. Während bishland gemäß § 15 B …

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Pflichtangaben in E-Mails

MCNeubert lawblog / Bisher war umstritten, ob in E-Mails genauso wie in Geschäftbriefen die für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Pflichtangaben aufzunehmen sind. Der Gesetzgeber hat jetzt mit Wirkung zum 01.01.2007 die entsprechenden Vorschriften geändert. In…

Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen I

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OLG Brandenburg: Keine Erstattung der Abmahnkosten bei fehlenden Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Streitsache / Blog / Geschäftsbriefe müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten. Fehlen diese Angaben besteht die Gefahr einer Abmahnung. Das OLG Brandenburg hat jetzt entschieden, dass eine Verletzung der Pflicht, den Familiennamen und ausgeschriebe…

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