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Noch eine Ausnahme vom Innenstadt-Fahrverbot

am 08.10.2007 von kanzlei-hoenig.info

Am Anfang gab es eine Idee: Stinker raus aus der Innenstadt. Dann kam die Umsetzung. Am Ende stand ein Werk, an dem viele teure Juristen monatelang gebastelt haben. Über das gewaltige Ergebnis habe ich im Kanzlei-Wannen-Blog bereits berichtet.

Es wird immer mehr Ausnahmen von der Regel geben und wenn das Ganze sich dann ab Januar in der Praxis bewähren soll, wird das Regelwerk aussehen wie ein Schweizer Käse.

Der Berliner Rechtsanwalt Umut Schleyer hat für weitere notwendige Ausnahmen gesorgt, berichtet nun der Tagesspiegel:

Es gibt Sonderregelungen für Autohändler. Zu ihren Gunsten …

... hat die Berliner Verwaltung einen Freifahrtschein für jene Händlerautos beschlossen, die die Kriterien der Umweltzone erfüllen, also eine Plakette bekommen würden. Für sie – und nur für sie – dürfen die Händler ein sogenanntes Wechselkennzeichen (mit roter Schrift und den Anfangsziffern 07) benutzen, das an verschiedene Autos geschraubt werden kann und deshalb ein Fahrtenbuch erfordert. Das hat die Verwaltung dem Anwalt Umut Schleyer mitgeteilt, der nach Auskunft seiner Kanzlei 170 Berliner Autohändler juristisch vertritt.

Ich gratuliere dem Kollegen Schleyer zu seinem Erfolg. Zeigt er doch ein weiteres Mal auf, daß ein guter Wille allein nicht ausreicht, um einfach …

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RA Carsten R. Hoenig

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