No Win Less Fee: Erfolgshonorar

CK - Washington.   Schon betrüblich, dass das Erfolgshonorar in den amerikanischen Rechtsordnungen nicht reformiert wird. Ein abstruses, dem Missbrauch Tür und Tor öffnendes Konzept wird statt dessen in das deutsche Recht eingefügt, das seine Honorarordnung so kurieren soll, wo gar kein gravierendes Problem erkennbar ist. Doppelt betrüblich wird es mit neuen Rechtsbegriffen im deutschen Erfolgshonorarrecht, die nicht einmal der deutschen Sprache entsprechen, wie in einer Darstellung im Anwaltsblatt. Ist es Denkfaulheit, wenn No Win, Less Fee ein Tatbestandsmerkmal im deutschen Recht wird? In welcher Rechtsordnung außer der deutschen spricht man eigentlich von No Win, Less Fee - einer Wortfügung, die zumindest im Amerikanis…

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Erschienen 30. August 2008 auf http://anwalt.us.

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