"No-Angels"-Sängerin Nadja Benaissa zu zweijähriger Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Darmstadt hat die 28-jährige Sängerin Nadja Benaissa der Gruppe No-Angels wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung antragsgemäß zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt (Bericht auf n-tv hier). Als Bewährungsauflage sind 300 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. Sie hatte in der Hauptverhandlung gestanden, im Wissen um ihre HIV-Infektion mit zwei Männern ungeschützten Sex gehabt zu haben. Ein Partner, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, infizierte sich. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Angeklagte ihre Partner zwar „nicht absichtlich in Gefahr“ gebracht, jedoch „zumindest billigend in Kauf genommen“ habe, diese anzustecken.

Eine zweijährige Bewährungsstrafe bildet die äuß…

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Themen: Gefährliche Körperverletzung , Materielles Strafrecht , Hiv , Aids , Amtsgericht Darmstadt , Angels , Nadja Benaissa , No-angels
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 26. August 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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