Niggemeier vs. Neven DuMont

Die Diskussion, ob Stefan Niggemeier darüber berichten durfte, dass Konstantin Neven DuMont möglicherweise über Monate hinweg unter unterschiedlichen Pseudonymen im Blog Niggemeiers Kommentare verfasst hat, halte ich für spannend. Eine abschließende Meinung habe ich dazu nicht.

War Niggemeier verpflichtet, die Anonymität Neven DuMonts wahren? Eine Frage, die man juristisch unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes diskutieren kann. Aber andererseits eventuell auch unter dem Gesichtspunkt eines Rechts auf einen “Gegenschlag”, was mir angesichts der Position DuMonts und der Inhalte der Beiträge nicht abwegig erscheint.

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Themen: Medien , Datenschutz , Google , Stefan Niggemeier , Facebook
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 20. Oktober 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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