Niedersachsen verschickt ab 2012 keine Zahlungshinweise mehr für die Kfz-Steuer

Die Versendung von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer an die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter wird im Land Niedersachsen ab 2012 eingestellt. Die letztmalig im Kalenderjahr 2011 zu versendenden Zahlungshinweise enthalten deshalb einen Hinweis auf den künftigen Wegfall dieses Services. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen ab 2012 wieder selbst an die pünktliche Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer denken. Um den Folgen einer verspäteten Zahlung zu entgehen, wird die Erteilung einer Einzugsermächtigung empfohlen. Eine entsprechenden Vordruck gibt es auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen oder in den niedersächsischen Finanzämtern.

Der Zahlungshinweis war ab 1985 schrittweise eingeführt worden, um das Zahlungsverhalten bei der Kraftfahrzeugsteuer zu verbessern. Ergänzend hierzu ist in Niedersachsen im Jahr 2004 die Fahrzeugzulassung von der Erteilung einer Einzugsermächtigung abhängig gemacht worden. Betroffen von der Einstellung der Zahlungshinweise sind daher i.d.R. nur die Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die vor 2004 zugelassen worden sind.

In der Vergangenheit sind für ca. 800.000 der insgesamt ca. 5 Mio. in Niedersachsen zugelassenen Fahrzeuge jährlich Zahlungshinweise versendet worden. Zahlungshinweise zur K…

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Themen: Kraftfahrzeugsteuer , Verwaltungsverfahren , Abgabenordnung , Bund , Kfz-steuer

Erschienen 17. Januar 2011 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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