NIEDERSACHSEN übernimmt erweiterte Bundesregelung zum begleiteten Fahren ab 17
am 17.03.2006 von http://wolfgangferner.blogspot.com
Ab dem 01.03.2006 gilt in Niedersachsen beim begleiteten Fahren die erweiterte Regelung des Bundes. Diese hebt die scharfe niedersächsische Begleiterregelung auf, nach der nur die Eltern an der Seite sitzen dürfen. Künftig dürfen auch Freunde und Verwandte Begleiter sein. Hierbei müssen die Eltern vorher zustimmen und bestimmte Kriterien für alle Begleiter erfüllt sein.
Verkehrsminister Walter Hirche wertet das bisherige Modell als großen Erfolg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Er sagte, in den vergangenen zwei Jahren hätten bisher über 28.000 Fahranfänger und deren Eltern dieses Angebot angenommen. Die niedersächsischen Ergebnisse zeigten, dass die Sicherheit der Fahranfänger damit deutlich verbessert werden kann, so Hirche. Bis auf fünf Bundesländer haben inzwischen alle das Modell eingeführt.Die bisherige Elternregelung in Niedersachsen hat sich nach Auffassung aller Experten als lebensnah und praktikabel erwiesen. Bis zum Februar 2006 wurden 28.000 Genehmigungen ausgestellt. 11.000 Fahranfänger fahren zurzeit begleitet. Über 9.000 Jugendliche haben die Begleitung bereits erfolgreich abgeschlossen und nach ihrem 18. Geburtstag den Kartenführerschein erhalten. Insgesamt waren lediglich 13 Unfälle zu verzeichnen. In insgesamt 18 Fällen wurde die Teilnahme am Modellversuch widerrufen, da die Fahranfänger gegen die Auflagen verstoßen hatten.Die Anzahl der Begleiter kann künftig ausgeweitet werden, die Nachweispflichten steigen und die Sanktionen wurden verschärft. Dies ist der Kern der bundesgesetzlichen Regelung, die jetzt vom Land übernommen wurde.Die Begleitperson•muss das 30. Lebensjahr vollendet haben•muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B (oder auch 3) sein; Begleitperson hat ihren Führerschein mitzuführen•darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) haben (zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung)•darf den …
Begleitetes Fahren ab 17 jetzt auch in Sachsen
Straßenverkehrsrecht / Junge Leute können jetzt in Sachsen schon mit 17 ans Steuer. Nach der Zustimmung der Sächsischen Staatsregierung zum Pilotprojekt Begleitetes Fahren ab 17 können interessierte Jugendliche ab dem 01.03.2006 ihre Anträge bei den örtlich zuständ…
Begleitetes Fahren ab 17 auch in Berlin
Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung vom 24.01.2006: Der Senat hat auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer die Verordnung über die Erprobung des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ im Land Berlin erlassen. Er kommt damit der bereits anläss…
Begleitetes Fahren ab 17
Straßenverkehrsrecht / (Dauer, Peter in: VD 2006, 3f.) Im August 2005 ist die Rechtsgrundlage für Modellversuche zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ in Kraft getreten. Damit ist den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet worden entsprechende Modellversuche dur…
Null Promille für Fahranfänger
MCNeubert lawblog / Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass für Fahranfänger während der Probezeit von zwei Jahren ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt. Für junge Fahranfänger gilt das Alkoholverbot bis zur Vollendung des 21. Lebenjahres. Die Regel…
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Recht und Gesetz / Am 1.8.07 ist das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft getreten. Hierauf weist die RA Kanzlei Salzbrunn & Birkhahn hin. Inhalt des § 24c StVG ist ein besonderes Alkoholverbot für die dort…
Null Promille für Fahranfänger?
DPMS INFO / Geht es nach dem Willen von Verkehrsminister Manfred Stolpe, gilt für Autofahrer in den ersten zwei Jahren zukünftig ein absolutes Alkoholverbot. Hintergrund sind die hohen Verkehrsunfallzahlen die von Fahranfängern zwischen 18 und 24 Jahren verur…
