Niedersachsen fordert Gesetzesänderung bei der Blutentnahme

Genau das war zu erwarten. Eine PM des Niedersächsischen JM meldet: Niedersachsen will Richtervorbehalt bei Blutproben abschaffen Busemann: “Die Rechtslage der Praxis anpassen”

Es heißt dort “Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann setzt sich bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Dresden am 24. und 25. Juni 2009 für die Abschaffung des Richtervorbehalts bei der Entnahme von Blutproben im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsdelikten ein. “Wenn zum Nachweis einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt eine Blutentnahme erforderlich ist, bleiben für einen Richter so gut wie keine Ermessensspielräume. Schildert die Polizei ihm telefonisch Fahrfehler, Alkoholgeruch oder sonstige Ausfallerscheinungen des Verkehrsteilnehmers, ist die Anordnung der Blutentnahme unumgänglich. Deshalb ist mit dem Richtervorbehalt auch kein besonderer Grundrechtsschutz mehr verbunden”, sagte Busemann. Darüber hinaus sei die ärztlich durchgeführte, standardisierte Entnahme von Blut zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit kein grundrechtsrelevanter Eingriff, der eine richterliche Anordnung zwingend erfordere. “Wir sollten die Rechtslage der Praxis anpassen”, so Busemann. “Es sollte weder so sein, dass der jetzt geltende Richtervorbehalt durch Eilanordnungen wegen Gef…

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Themen: Niedersachsen , Dresden , Gesetzes-vorhaben
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 24. Juni 2009 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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