Niederlassungserlaubnis für Ehegatten einer Deutschen

Zu einem Ausnahmefall, in dem für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis die Sicherung des Lebensunterhalts nicht vorausgesetzt ist, findet sich aktuell ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover.

Sedes materiae ist hierbei § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG. Als Sonderregelung für den Familiennachzug zu Deutschen verdrängt diese Rechtsvorschrift die in § 9 Abs. 2 AufenthG für die Niederlassungserlaubnis allgemein getroffene Regelung. Der Ausländer ist damit in mehrfacher Hinsicht privilegiert, weil das Gesetz davon ausgeht, dass aufgrund der ehelichen Lebensgemeinschaft des Ausländers mit einem deutschen Staatsangehörigen schon Vorleistungen für eine Integration geleistet worden sind. Ihm ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.

Die Klägerin in dem jetzt vom Verwaltungsgericht Hannover entschiedenen Fall ist seit dem Jahre 2002 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, lebt mit ihrem Ehemann, der aufgrund seiner Einbürgerung im Jahre 2001 deutscher Staatsangehöriger ist, und den gemeinsamen vier Kindern, von denen zwei die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in familiärer Lebensgemeinschaft. Die Klägerin kann sich auch auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen. Dies hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung festgestellt, in der die Klägerin die Betreuungssituation ihrer Kinder ohne Hilfe des anwesenden Dolmetschers selbstständig schildern konnte. In der Person der Klägerin liegt auch kein Ausweisungsgrund vor, insbesondere wird der Ausweisungsgrund des § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG nicht erfüllt, weil sie weder für sich noch für ihre Familienangehörigen Sozialhilfe in Anspruch nimmt. Die Klägerin bezieht in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit ihren vier Kindern Leistungen nach dem SGB II, also Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dieser Leistungsbezug fällt nicht unter den Ausweisungstatbestand, der nur Sozialhilfe im Sinne des SGB XII erfasst. Dieses Ergebnis folgt aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Während das Gesetz an anderen Stellen die Formulierung “Leistungen nach dem II. oder XII. Buch Sozialgesetzbuch” benutzt, wurde im Gesetzgebungsverfahren ein Antrag klarzustellen, dass auch Leistungsbezug nach SGB II einen Ausweisungsgrund darstellt, abgelehnt.

Die Klägerin hat nach alldem einen Regelanspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, ohne dass die in § 9 Abs. 2 AufenthG zusätzlich geforderten Tatbestandsmerkmale zu prüfen wären. Allerdings sind auch für den hier zu prüfenden Anspruch die Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG zu beachten. Die Klägerin erfüllt die Regelerteilung des gesicherten Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht, weil sie ih…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Aufenthaltserlaubnis , Ausländerrecht , Niederlassungserlaubnis
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 11. Mai 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Hochqualifizierte Niederlassungserlaubnis Blogs Hessen: Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

Rechtslupe | 17. August 2011 — Einer Ausländerin darf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt zur Ausübung der Personensorge für ihre minderjährigen deutschen Kinde…

Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltszeit des Asylverfahrens

Rechtslupe | 18. November 2011 — Auf den für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG erforderlichen Besitz einer Aufenthaltserlaub…

Niederlassungserlaubnis und die Sicherung des Lebensunterhalts

Rechtslupe | 7. Dezember 2011 — Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist neben der Erfüllung der dort genannten spe…

Niederlassungserlaubnis Für Hochqualifizierte: Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: auch für wissenschaftliche Mitarbeiter

Handakte WebLAWg | 10. Mai 2007 — Das VG Stuttgart hat mit seinem Urteil vom 08.11.2006, Az. 17 K 2196/05, einer allzu restriktiven Auslegung des Rechts auf eine…

Aufenthaltserlaubnis bei fehlender eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts

Rechtslupe | 19. April 2010 — Einem geduldeten Ausländer soll nach der Altfallregelung des § 104a AufenthG unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltse…

Gesicherter Lebensunterhalt, Bedarfsgemeinschaft und Niederlassungserlaubnis

Rechtslupe | 25. November 2011 — Bei der Beurteilung, ob der Lebensunterhalt eines erwerbsfähigen Ausländers im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ges…

Niederlassungserlaubnis und die Dauer des Asylverfahrens

Rechtslupe | 14. September 2011 — Bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen ist die Dauer eines vorangegangenen Asylverfahrens auch…

Aufenthaltsrecht des Ausländers nach Rücknahme der Einbürgerung

Rechtslupe | 21. April 2011 — Die Niederlassungserlaubnis, die ein Ausländer vor seiner Einbürgerung als Deutscher besessen hat, lebt nicht wieder auf, wenn …

Kindernachzug und Child’s Right Act 2003

Handakte WebLAWg | 4. September 2008 — Es konnte [auch] in Abwesenheit von Vertretern der Beigeladenen verhandelt und über die Klage entschieden werden, weil mit der …

Aufenthaltserlaubnis für Personen im syrischen Ausländerregister

Rechtslupe | 24. September 2010 — Hat sich die Ausländerbehörde mit Rücksicht auf die frühere tatsächliche Unmöglichkeit der Rückkehr von Personen, die im syrisc…