Niederlage für Internet-Abzocker

Es geschieht selten, dass Firmen, die ihr Geld mit Internet-Abzocke verdienen, tatsächlich vor Gericht ziehen.

Das Amtsgericht Hamm hat nun in einem solchen Fall die Klage auf Zahlung rundheraus abgewiesen (Az. 17 C 62/08). Das Gericht argumentierte analog zu einem vergleichbaren Fall, der vor über einem Jahr verhandelt wurde. Das Gericht befand, dass der Besucher der Internetseite in den Glauben versetzt werde, es handele sich um ein kostenloses Angebot.

“Dieser Eindruck wird durch die zahlreiche Verwendung der Begriffe ‘Free’, ‘gratis’ und ‘umsonst’ erweckt”,

heißt es in der Urteilsbegründung. Der Hinweis auf die Kosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei überraschend, wenn es an einem deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Leistungen auf der Internetseite fehle. (…)

Quelle: Heise vom 25.04.2008

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Themen: Rechtsprechung , Amtsgericht , Verdienen , Heise , Analog

Erschienen 25. April 2008 auf http://log.handakte.de/.

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