Niederländisches Gericht entscheidet über gewaltsamen Diebstahl virtueller Güter

Gestern geisterte eine Meldung durch die Computernews, z.B. bei heise.de und golem.de wonach ein niederländisches Gericht zwei Jugendliche wegen eines Diebstahls virtueller Güter in einem Online-Spiel verurteilt habe. Nach Studium der in den deutschen Berichten zitierten Quellen (z.B. de Volkskrant und Radio Netherlands Worldwide) stellt sich der Tathergang folgendermaßen dar: Zwei Jugendlich haben ihr ebenfalls jugendliches Opfer gezwungen sie zr Wohnung eines der Täter zu begleiten. Dort haben sie das Opfer so lange mit Schlägen und Tritten traktiert und mit Messern bedroht, bis dieser sich in das Onlinespiel "Runescape" einloggte und virtuelle Güter, die er dort zuvor gewonnen hatte, an die Accounts der Täter transferierte. Das niederländische Gericht bewertete die Tat als "Diebstahl mit Gewalt" (diefstal met geweld) - nach deutscher Begrifflichkeit entspricht dies am ehesten den Delikten Raub (§ 249 StGB - gewaltsames "Nehmen") oder Räuberische Erpressung (§ 255 StGB - gewaltsames "Sich-Geben-lassen"). Der Schwerpunkt des Falles lag aber auf der Frage, ob an virtuellen Gegenständen überhaupt ein Diebstahlsdelikt begangen werden kann. Der Staatsanwalt hat vorgetragen, dass hierfür maßgeblich sei, ob das gestohlene Objekt für das Opfer einen gewissen wert darstelle, den es durch die Tat eingebüßt habe. Dass die Sachen einen Wert hätten, ergebe sich daraus, dass Gegenstände aus Onlinespielen auch außerhalb der Spiele gegen Geld gehandelt würden. Das Gericht ist dem Gefolgt und hat zudem auf eine frühere Entscheidung zum "Stromdiebstahl" verwiesen, bei dem ebenfalls lediglich auf den Wert, jedoch nicht auf die Körperlichkeit des entwendeten Gutes abgestellt worden sei. Hier liegt ein entscheidender Unterschied zum deutschen Recht. Die Tatbestände der Diebstahls- und Raubdelikte im deutschen StGB gehen vom bürgerlich-rechtlichen Sachenbegriff des § 90 BGB aus, wonach Sachen körperliche Gegenstände sind. Die hierdurch bed…

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Erschienen 23. Oktober 2008 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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