Nichtzulassungsbeschwerde gegen Zurückweisungsbeschlüsse
Als im Spätsommer 2001 das zum Jahresbeginn 2002 in Kraft getretene Zivilprozessreformgesetz beschlossen wurde, wurde als einer der wichtigsten Reformpunkte die Einführung der Möglichkeit für Berufungsgerichte gefeiert, eine Berufung unabhängig vom Streitwert durch Beschluss zurückzuweisen. § 522 Abs. 2 ZPO gibt seitdem dem Berufungsgericht die Möglichkeit, die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückweisen, wenn sie davon überzeugt sind, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert. Ein solcher Zurückweisungsbeschluss ist unanfechtbar und ergeht ohne mündliche Verhandlung. Diese Verwerfungsmöglichkeit per Beschluss ist für die ihn praktizierenden Berufungsgerichte praktisch: Weniger Begründungsbedarf als im Berufungsurteil, keine mündliche Verhandlung. Und anders als ein Berufungsurteil ist dieser Verwerfungsbeschluss unanfechtbar.
Doch der Kater folgte in den nächsten Jahren, man erkannte das Ungleichgewicht im Rechtsschutz: Einem Urteil im Berufungsverfahren geht eine mündliche Verhandlung voraus, in der auch die später unterliegende Partei noch die Möglichkeit hat, die nach ihrer Sicht maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte vorzutragen. Und nach der Verkündung des Berufungsurteils hatte die unterlegene Partei immer noch die Möglichkeit der Revision bzw. der Nichtzulassungsbeschwerde – eine Möglichkeit, die gegen landgerichtliche Berufungsurteile sogar erst durch eben dieses Zivilprozessreformgesetz eingeführt wurde. Anders dagegen beim Verwerfungsbeschluss, wo das Berufungsgericht auf ihre rechtlichen Bedenken gegen die Erfolgsaussichten der Berufung zwar zunächst in einem Beschluss hinweist, auf den die Parteien nochmals schriftlich Stellung nehmen können, gegen den danach ergehenden Verwerfungsbeschluss ist jedoch keinerlei Rechtsmittel mehr gegeben, auch dann nicht, wenn gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Nichtzulassungsbeschwerde möglich wäre.
Hinzu kamen noch deutliche regionale Unterschiede beim Umgang der Berufungsgerichte mit der Möglichkeit, Berufungen durch unanfechtbaren Beschluss zurückzuweisen. Werden inzwischen in bestimmten Gerichtsbezirken mehr als 25% aller Berufungen durch einen Verwerfungsbeschluss zurückgewiesen, sind ist in anderen OLG-Bezirken nicht einmal jede zehnte. Nach den vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Zahlen bewegte sich im Jahr 2009 die Quote der Erledigung durch Verwerfungsbeschluss auf der Ebene der Landgerichte zwischen 6,4% im OLG-Bezirk Karlsruhe und 23,8% im OLG-Bezirk Braunschweig, bei Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichte zwischen 9,1% beim Oberlandesgericht Hamm und 27,1% beim Oberlandesgericht Rostock.
Hier soll jetzt nachgebessert werden (O-Ton des Bundesjustizministeriums: “Damit ist …
» Vollständiger ArtikelThemen: Zpo , Berufung , Rechtsschutz , Nichtzulassungsbeschwerde , Zivilprozess , Verwerfungsbeschluss , Zivilrecht Zulassung Berufung Nichtzulassungsbeschwerde
Rechtsgebiet: Zivilrecht
Erschienen 2. Februar 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
Nichtzulassungsbeschwerde gegen Zurückweisungsbeschlüsse
Rechtslupe | 25. November 2010 — Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare …
Bundesjustizministerium: Mehr Rechtsschutz im Zivilrecht
kLAWtext | 26. Januar 2011 — Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums: Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Einführung e…
Neues Rechtmittel im Zivilrecht gegen Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO
Depesche quinta essentia | 16. Februar 2011 — Die Bundesjustizministerin, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, plant ein neues Rechtmittel im Zivilrecht einzuführen. Es …
Neuregelung der Berufung
Neues aus dem Immobilienrecht | 18. November 2011 — Ab 27.10.2011 gelten neue Regelungen für Rechtsmittel in Zivilverfahren. Berufungsgerichte waren bislang nach § 522 Abs. 2 ZP…
Die Reparatur als Erfolg
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 27. Januar 2011 — Unsere Politiker sind glänzende Verkäufer ihrer Vorhaben. Im Jahre 2002 wurde das Zivilprozessrecht reformiert. Neu geschaffe…
Neuer Rechtsbehelf gegen “Unwucht im Rechtsschutz”
CMS Hasche Sigle | 24. November 2010 — Der Gesetzgeber möchte eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare Zurückweisungsbeschlüsse von Berufungsgeri…
Zurückweisung der Berufung gem. § 522 ZPO ab 27.10.2011
Anwalt bloggt | 27. Oktober 2011 — Im Bundesgestzblatt vom 26.10.2011 wurde auf Bl. 2082 das Gesetz zu Änderung des § 522 ZPO verkündet, so dass diese Vorschrift …
Alles neu bei Berufungen in Zivilverfahren
LawBlog | 11. Juli 2011 — Das Berufungsrecht im Zivilverfahren wird neu geregelt. Künftig soll es mehr mündliche Verhandlungen geben. Berufungen dürfen n…
522 ZPO - Verbesserter Rechtsschutz ???
RA J. Melchior, Wismar | 13. November 2011 — „Verbesserter Rechtsschutz für Berufungsverfahren: Top-Thema zu § 522 ZPO neu" so überschreibt Haufe Recht einen Beitrag vom…
BAG: Erfolgsquote bei der Nichtzulassungsbeschwerde
JuracityBlog | 18. August 2009 — Da ich wieder eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegen soll und die Nichtzulassungsbeschwerde des Koll…

