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Nichts ist unmöglich

am 28.09.2006 von kanzlei-hoenig.info

Gegen den Unfallgegner unsere Mandanten wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, weil er nach Ansicht des Polizeipräsidenten den Unfall schuldhaft verursacht hat. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Trotzdem will der Haftpflichtversicherer, der HDI, den Schaden nicht regulieren, der unserem Mandanten entstanden ist.

Das Bußgeldverfahren ist nicht ausschlaggebend für die zivilrechtliche Haftung. Zur Beurteilung der Haftung hatten wir bereits Stellung genommen. Eine andere Entscheidung ist nicht möglich.

schreibt der sture Versicherer.

Doch!

schreibt der sture Rechtsanwalt. Das wird das Landgericht …

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RA Carsten R. Hoenig

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