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Nichts gewonnen und als zu gierig geoutet.

am 05.01.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Dem Rechtspfleger oder der Rechtspflegerin beim Amtsgericht Braunschweig wird es eine kleine Genugtuung sein. Der Insolvenzverwalter könnte etwas kleinlaut sein. Es geht um das Reizthema Vergütungsbeschlüsse.
Für die Arbeit als vorläufiger Insolvenzverwalter hatte der Verwalterkollege zuerst etwa 164.000 EUR beantragt, dann den Vergütungsantrag auf knapp 185.000,00 EUR erhöht. Das Amtsgericht hat die Vergütung auf etwa 107.000 EUR festgesetzt. Dann der Weg durch die Instanzen: Das Landgericht Braunschweig hat die sofortige Beschwerde des Verwalters zurückgewiesen. Der BGH hat den Zurückweisungsbeschluss aufgehoben. Das Landgericht hat die sofortige Beschwerde erneut zurückgewiesen. Der BGH hat die erneute Rechtsbeschwerde als unzulässig abgewiesen.
Zwischenzeitlich hatte der Verwalter seinen Vergütungsantrag auf etwas mehr als 390.000 EUR erhöht.
Am Ende blieb es bei dem Vergütungsbeschluss des Rechtspflegers über 107.371,98 EUR.
Mit solchen Streitereien tut der Kollege weder sich noch den übrigen Insolvenzverwaltern einen Gefallen. Gegen eine Vergütungsbeschwerde habe ich keine Einwände. Nicht alles was das Amtsgericht sagt, …

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Wann verjährt der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters?

InsoBlog.de / Dass Insolvenzverwalter eine eher eigenwillige Form des Unternehmertums pflegen fällt mir immer wieder auf. Auf dem Vergütungsseminar meint der Kollege zum Beispiel, dass man keine Abschläge auf die Verwaltervergütung nach § 9 InsVV geltend mach…

Selbst vorgeführt

InsoBlog.de / Ein Kollege war vom AG Magdeburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Gericht hat den Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen und mit dem Abweisungsbeschluss die Sicherungsmaßnahme “vorläufige Insolvenzverwaltung”…

Der tatsächliche Wert ist entscheidend

InsoBlog.de / Im Eröffnungsgutachten geht es darum, dem Gericht eine Entscheidungsgrundlage für den Eröffnungsbeschluss zu geben: Liegt ein Insolvenzgrund vor? Sind die Verfahrenskosten gedeckt? Ich hatte eine Lebensversicherung vorsichtig mit 10.000,00 EUR Rü…

Wo steht das in der InsVV?

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Entscheidend ist der Wert des verwalteten Vermögens

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Nennenswert: Keinen mehr Cent dafür

InsoBlog.de / Wann hat sich jemand “nennenswert” mit einem Sachverhalt beschäftigt? Im Wortsinne: Wenn es die Tätigkeit wert ist, benannt zu werden. Das geht schnell. Ein Haus ist im Eigentum des Schuldners, bis über den Schornstein mit Grundschuld…

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Ulrich Stockburger

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