NICHTS GEGEN ZU WEHREN

Von Eberhard Ph. Liliensiek

Die Bezirksregierung Düsseldorf wollte an Krefelds Leitenden Polizeidirektor Dagobert Allhorn ein Exempel statuieren, ist damit aber vor dem Amtsrichter Dirk Kruse kläglich gescheitert. Die schwer wiegende Beschuldigung, Allhorn habe seine dienstliche Position zum Ausspionieren privater Mieter genutzt, nannte Kruse in seinem Urteil „pauschale Wiederholung“. Es gebe „keine konkreten Vorwürfe“, gegen die Allhorn sich wehren könne.

Weil das Verfahren gegen ihn schon „aus prozessualem Mangel“ zu Lasten der Staatskasse eingestellt wurde, muss er weder das geforderte Bußgeld in Höhe von 5000 Euro noch die Kosten von 250 Euro tragen.

„Als Polizeibeamter ist Ihnen bekannt, dass Abfragen aus polizeilichen Datenbeständen nur zulässig sind, sofern sie einen dienstlichen Bezug haben“, so hatte die Bezirksregierung ihre Bezichtigung untermauert und behauptet: „Die Handlungen erfolgten vorsätzlich, weil Sie anstrebten, die gewonnen Erkenntnisse für private Zwecke zu nutzen.“

Tator…

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Erschienen 19. Mai 2006 auf http://www.lawblog.de.

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