Nichtraucherschutz: Strafe muss sein
am 17.01.2007 von http://www.jurabilis.de
Das Lavieren der Bundesregierung und insbesondere anteilig liberaler Landesregierungen (versuchen wir es doch erstmal mit Freiwilligkeit) ist mehr als kläglich. Dabei könnte doch alles so einfach sein. Mag dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für ein segmentives Rauchverbot fehlen - für Strafrecht ist er ja zuständig. Da § 224 StGB für erzwungenes Passivrauchen trotz gefährlicher Stoffe aber regelmäßig verneint wird, müssen neue Straftatbestände her - und zwar an allen Fronten, meint diese Bundestagspetition:Mit der Petition soll erreicht werden, dass Rauchen in Gegenwart von Personen, die nicht ihr ausdrückliches Einverständnis zur Durchführung dieser Handlung erteilt haben, den Straftatbestand der (schweren) Körperverletzung erfüllt und entsprechend nach Strafgesetzbuch geahndet wird.
Rauchen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren soll laut Gesetz generell eine schwere Körperverletzung darstellen und auch ohne Antrag verfolgt werden.
Eigentümer sollen verpflichtet werden, Mieter/Käufer explizit darauf hinweisen zu müssen, wenn eine zu vermietende/~kaufende Unterkunft innerhalb der letzten 2 Jahre durch Raucher genutzt wurde. Unterlassungen sollen als (schwere) Betrugshandlung und versuchte (schwere) Körperverletzung geahndet werden.Referendare in der Strafrechtsstation würden dann wohl kaum noch …
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Rauchzeichen
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