Nichterscheinen zum Termin vor dem Arbeitsgericht kann teuer werden!

Nichterscheinen zum Termin vor dem Arbeitsgericht kann teuer werden!

- Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin-

€ 250,00 Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens zum Termin trotz Anwalts! Glauben Sie nicht?

Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein entschieden (Beschluss vom 17.01.2005, Aktenzeichen 2 Ta 37/05).

In vielen Fällen ordnet das Arbeitsgericht das persönliche Erscheinen einer Partei oder meist sogar beider Parteien (als Parteien werden der Kläger und der Beklagte bezeichnet) an. Der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist dann immer verunsichert, da er häufig anwaltlich vertreten ist und dann sich fragt, ob es nicht ausreichend ist, wenn der Anwalt den Termin für ihn wahrnimmt.

Diese Überlegung ist zunächst nachvollziehbar (ist dann ja wenigstens eine Person der jeweiligen Partei vor Ort) aber rechtlich falsch.

Weshalb wird der persönliche Erscheinen angeordnet?

Der Grund dafür besteht darin, dass das Gericht den Sachverhalt schon in der Güteverhandlung aufklären kann. Der Anwalt vor Ort kennt den Sachverhalt nur vom “Hörensagen” und kann mit Sicherheit nicht alle Fragen zum Fall beantworten. Die Einzelheiten kennen meist nur die Parteien. Dies ist ein Grund.

Der Hauptgrund dürfte aber wohl sein, dass das Arbeitsgericht häufig den Fall durch gütliche Einigung in der Güteverhandlung erledigen möchte, was ja auch dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Wenn nun aber eine Partei fehlt,wirkt sich dies meist negativ auf einen evtl. Vergleichsschluss aus. Es ist nicht möglich vorher alle Vergleichsmöglichkeiten mit dem Mandanten zu besprechen. Das Gericht oder auch die Gegenseite schlagen machmal einen Vergleich vor, der vorher nicht erörter wurde. Sind beide Seiten da, ist dies kein Problem man kann den Vorschlag kurzfristig erörtern. Ist wenigstens eine Partei nicht vor Ort, schließt der Rechtsanwalt dieser Partei meistens nur einen Vergleich auf Widerruf, der dann später – erfahrungsgemäß – auch oft widerrufen ist. Das Ergebnis ….. eine gütliche Einigung wird erschwert.

Häufig verweisen die Rechtsanwäl…

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Erschienen 6. Juni 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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