Die späte Beseitigung eines Skandals
Im Namen des Volkers | 22. Januar 2010 — Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Nach wie vor hat jedoch eine Ausnahme Bestand,…
Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Nach wie vor hat jedoch eine Ausnahme Bestand, die das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 vorsah. Diese Sonderregelung führt dazu, dass vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder bis heute mit ihren Vätern als nicht verwandt gelten und daher auch kein gesetzliches Erbrecht haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun am 28. Mai 2009 in einem Individualbeschwerdeverfahren festgestellt, dass die bisher im deutschen Erbrecht vorgesehene Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht.
Hierauf hat jetzt die Bundesregierung reagiert und gestern einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, der diese Ungleichbehandlung für die Zukunft (und zu einem kleinen Teil auch für die Vergangenheit) beseitigen soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder künftig gesetzliche Erben ihrer Väter werden:
Für künftige Sterbefälle werden alle vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ehelichen Kindern gleichgestellt. Sie beerben ihre Väter als gesetzliche Erben. Besonderheiten gelten für Sterbefälle, die sich bereits vor der geplanten Neuregelung ereignet haben. Da das Vermögen des Verstorbenen bereits auf die nach alter Rechtslage berufenen Erben übergegangen ist, kann die Erbschaft nur in sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen wieder entzogen oder geschmälert werden: Die Neuregelung kann auf Todesfälle erweitert werden, die sich erst nach der Entscheidung des EGMR am 28. Mai 2009 ereignet haben. Denn seit der Entscheidung können die nach altem Recht berufenen Erben nicht mehr auf ihr Erbe vertrauen. Für nichteheliche Kinder, deren Väter bereits vor dem 29. Mai 2009 verstorben sind, muss es wegen des verfassungsrechtlich verankerten Rückwirkungsverbots grundsätzlich bei der früheren Rechtslage bleiben. Eine Ausnahme ist für Fälle geplant, bei denen der Staat selbst zum Erben geworden ist, zum Beispiel weil es weder Verwandte noch Ehegatten bzw. Lebenspartner gab o… » Vollständiger ArtikelErschienen 9. September 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
Im Namen des Volkers | 22. Januar 2010 — Im Erbrecht sind nichteheliche und eheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Nach wie vor hat jedoch eine Ausnahme Bestand,…
Erbrechtblog | 25. Februar 2010 — Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur geplanten erbrechtlichen Gleichstellung aller nichtehelichen Kinder, die…
Rechtslupe | 26. Juli 2010 — Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, der die erbrechtliche …
familienrecht-muenchen.info | 15. Juni 2011 — Zu dem vom Deutschen Bundestag gestern am späten Abend beschlossenen Gesetz zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelich…
Paluka.de: Blog | 29. Januar 2010 — Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur Vollendung der erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher K…
Paluka.de: Blog | 29. Januar 2010 — Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur Vollendung der erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher K…
RECHTSAUSKUNFT | 5. Oktober 2011 — Nach alter Rechtslage waren vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder im Erbrecht ehelichen Kindern nicht vollständi…
Meyer-Köring v.Danwitz | 27. Juli 2010 — Das Bundeskabinett hat am 21.7.2010 den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder…
Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 4. November 2011 — Der Bundesgerichtshof hat am 26. Oktober 2011 entschieden, dass die vor dem 01. Juli 1949 geborenen unehelichen Kinder auch wei…
Meyer-Köring v.Danwitz | 18. Februar 2010 — Eheliche und nichteheliche Kinder werden im Erbrecht bisher nicht vollkommen gleichgestellt. Zwar wurde bereits mit dem Gesetz …
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